Ein teurer Faustschlag
![Der in erster Instanz verurteilte Koma-Schläger mit seinem Anwalt Andreas Harms bei der Verhandlung in Winsen | Foto: thl](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2017/03/17/9/244109_L.jpg?1564516146)
- Der in erster Instanz verurteilte Koma-Schläger mit seinem Anwalt Andreas Harms bei der Verhandlung in Winsen
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Nach Attacke auf Polizisten: Auf den Koma-Schläger kommen immense Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen zu
thl. Seevetal. Der verhängnisvolle Faustschlag, mit dem ein Seevetaler (33) auf dem Meckelfelder Dorffest im August 2015 einen Polizisten ins Koma prügelte, hat für den Täter nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch zivilrechtliche.
"Die Polizeidirektion (PD) Lüneburg macht für das Land Niedersachsen Ansprüche für die Heilbehandlung des Polizeibeamten und Arbeitsausfall geltend", erklärt PD-Sprecher Mathias Fossenberger dem WOCHENBLATT auf Nachfrage. Voraussetzung dafür sei aber ein rechtskräftiges Urteil.
Wie berichtet, hat der Rechtsanwalt des Seevetalers gegen das Urteil des Winsener Schöffengerichtes (vier Jahre Haft) Berufung eingelegt. Da der 33-Jährige noch in Untersuchungshaft sitzt, müsste die Verhandlung innerhalb der nächsten sechs Monate vor dem Lüneburger Landgericht durchgeführt werden.
So lange will Lorenz Hünnemeyer nicht warten. Der Buxtehuder Rechtsanwalt, der den verletzten Polizisten als Nebenkläger vertrat, bestätigt auf Nachfrage, dass auch er Schmerzensgeldansprüche für seinen Mandanten durchsetzen wolle - und zwar im sechsstelligen Bereich. "Wir haben die Gutachten aus der Verhandlung und das erstinstanzliche Urteil. Das sollte zur Sicherung der Ansprüche reichen", so Hünnemeyer. Auch Rückforderungen der Krankenversicherung kämen auf den Verurteilten zu, so der Rechtsanwalt weiter.
Übersetzt: Sollte der Täter seien Strafe abgesessen haben, steht er vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Oftmals bleibt für solche Menschen nur die "Flucht" in die Insolvenz. Damit wären dann zwar die Forderungen des Landes und der Krankenversicherung abgegolten, nicht aber das Schmerzensgeld für den Beamten. Hünnemeyer: "Dieser Titel behält 30 Jahre lang Gültigkeit."
Redakteur:Thomas Lipinski aus Winsen |
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