Landkreis Harburg und Landkreis Stade
Wie verhalte ich mich bei einem Waffenfund?

Wer alte Waffen und Munition zu Hause findet, sollte sofort die Polizei informieren und sie nicht einfach zur Wache bringen | Foto: Polizei
  • Wer alte Waffen und Munition zu Hause findet, sollte sofort die Polizei informieren und sie nicht einfach zur Wache bringen
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(thl). Nett gedacht ist nicht immer gut gemacht. Diese Erfahrung machte am vergangenen Wochenende ein Seevetal, als er nach der Entrümpelung seines Elternhauses dort gefundene Munition verschiedener Kaliber zur Vernichtung auf der Polizeiwache in Maschen abgeben wollte. Jetzt hat er ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz am Hals. Grund: Der Seevetaler hatte keine waffenrechtliche Erlaubnis und durfte die Munition deshalb nicht transportieren. Jetzt drohen ihm nach dem Waffengesetz (WaffG) eine saftige Geldbuße.
Hätte der Seevetaler folgende Tipps beherzigt, wäre ihm einiges erspart geblieben:
- Sofern es sich bei dem Fund um Schusswaffen handelt, gehen Sie aus Sicherheitsgründen immer davon aus, dass diese geladen und schussbereit sind. Bei einem unsachgemäßen Umgang kann sich unbeabsichtigt ein Schuss lösen und möglicherweise schwerwiegende Folgen für Sie oder Ihre Mitmenschen haben.
- Sollten Sie selbst nicht wissen, wie Sie den Ladezustand der Waffe gefahrlos prüfen, lassen Sie die Schusswaffe bitte dort, wo Sie sie gefunden haben. Sichern Sie den Fundort ab. Verhindern Sie auf jeden Fall den Zugang anderer Personen zur Fundstelle. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder in der Nähe sind.
- Verständigen Sie anschließend sofort Ihre zuständige Polizei. Die Beamten stellen dann vor Ort die betreffenden Gegenstände sicher. Melden Sie solch einen Fund umgehend bei der Polizei, haben Sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten.
Wichtig: Waffe und Munition werden von der Polizei registriert und sicher aufbewahrt. Sie überprüft, ob die gefundene Waffe legal registriert, als gestohlen gemeldet ist oder ob mit ihr möglicherweise eine Straftat begangen wurde. Bis dahin bleibt beides in der Obhut der Behörden. Danach werden sie in der Regel der Vernichtung zugeführt. Für den Finder entstehen dadurch keine Kosten.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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