Drogenprozess
Zeugen widersprechen der Einlassung des Angeklagten
thl. Lüneburg/Winsen. Mit der Vernehmung von zwei Zeugen ging am Dienstag der Drogenprozess vor der 11. Großen Strafkammer am Landgericht Lüneburg weiter.
Wie das WOCHENBLATT berichtete, müssen sich die beiden amtsbekannten Winsener M. (28) und W. (31) wegen Drogenhandels im großen Stil bzw. wegen Beihilfe verantworten. Der Hauptangeklagte M., der zur Verschleierung seiner Taten ein Kryptohandy des Anbieters EncroChat nutzte, soll in 27 angeklagten Fällen knapp 740.000 Euro verdient haben.
Zunächst trat ein Polizeibeamter in den Zeugenstand. Er berichtete, wie die Behörden den beiden mutmaßlichen Tätern auf die Schliche kamen. "Uns wurde vom Landeskriminalamt eine Chatliste mit über 6.000 Nachrichten übermittelt, die in Kleinarbeit aufgearbeitet wurden", sagte der Beamte. "Neben Preisverhandlungen ging es darin vor allem um den Verkauf von Betäubungsmitteln verschiedener Art." Das Mobile Einsatzkommando (MEK) habe daraufhin den Hauptangeklagten M. observiert, weil davon ausgegangen wurde, dass der Drogenhandel weiter betrieben werde. "Dadurch haben wir weitere Erkenntnisse erlangt, die schließlich für einen Haftbefehl ausreichten. Dieser wurde dann im Juni, in der Wohnung von M. in Barum vollstreckt", so der Fahnder weiter. Bei der Durchsuchung der Wohnung seien auch weitere Betäubungsmittel im Bettkasten und mutmaßliches Dealergeld gefunden worden. Auch ein verbotenes Messer kam zum Vorschein und wurde sichergestellt.
Pikant: In seiner Einlassung am zweiten Prozesstag erzählte M., dass die Wohnung in Barum ihm nicht gehöre, er diese nur mit anderen nutze. Dem widersprach der Beamte: "Der Mietvertrag lief auf M.'s Namen, er hatte auch einen passenden Wohnungsschlüssel in der Tasche." Zwar sei der Angeklagte dort nicht gemeldet gewesen, man gehe aber davon aus, dass er sich bewusst nicht umgemeldet habe, um sein Aufspüren zu erschweren. "Außerdem hatte M. am von uns abgehörten Telefon mehrfach davon erzählt, dass er eine Wohnung in Barum habe und umgezogen sei", wusste der Polizist zu berichten.
Im Chatverlauf tauchte auch der zweite Angeklagte auf, der sich bisher in Schweigen gehüllt hat. "Mehrmals schickte M. seinen Kunden Nachrichten, welches Auto zur Lieferung eingesetzt würde und schickte auch Bilder mit dem Wagen oder dem Kennzeichen." Mehrmals tauchte dabei das Auto-Kennzeichen des Stiefvaters des Angeklagten W. auf. W. selbst wurde in einem abgehörten Telefongespräch identifiziert. Darin ging es um eine mögliche Drogenfahrt, die W. allerdings aufgrund eines anderen Termins absagte.
Wenig Erhellendes brachte die Aussage der Vermieterin der Barumer Wohnung. Sie bestätigte allerdings, dass sie die Wohnung an M. vermietet habe.
Der Prozess geht am Freitag, 21. Januar, weiter. Dann soll noch die Tochter der Vermieterin als Zeugin vernommen werden. Je nachdem, wie viel sie erzählen kann, werden anschließend die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet.
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