"Fahrpreisnacherhebung"
Bei Zugbegleitern laufen die Uhren wohl anders

Tymek Ostrowski mit seinem gültigen Ticket und der "Fahrpreisnacherhebung"
  • Tymek Ostrowski mit seinem gültigen Ticket und der "Fahrpreisnacherhebung"
  • hochgeladen von Bianca Marquardt

bim. Winsen. Fehlendes Personal, technische Störungen an Loks, Zügen und Lichtsignalanlagen oder Schäden an den Gleisanlagen - die Gründe, aus denen die Metronomzüge Verspätungen haben oder ganz ausfallen, sind vielfältig. Aber sollen die durch fehlendes Personal oder mangelhafte Infrastruktur verursachten Verspätungen jetzt von den Fahrgästen teuer bezahlt werden? Das fragt sich WOCHENBLATT-Mitarbeiter Tymek Ostrowski (30): Er hatte sich samstags ein Metronom-Ticket gekauft, das bis zum nächsten Tag um 6 Uhr seine Gültigkeit hat. Da der eigentlich planmäßig um 5.34 Uhr abfahrende Zug aber Verspätung hatte, soll der 30-Jährige nun eine "Fahrpreisnacherhebung" von 60 Euro zahlen.
"Ich wollte vom Hamburger Hauptbahnhof nach Stelle fahren. Gegen 6 Uhr wurde ich kontrolliert. Der Schaffner sagte, meine Fahrkarte sei nicht mehr gültig", berichtet der Winsener. "Ich war sauer und genervt. Warum soll ich bezahlen, wenn der Zug Verspätung hat?" Und natürlich versuchte Tymek Ostrowski, die Situation zu klären - doch der Zugbegleiter blieb hart. Und der 30-Jährige verpasste seinen Haltepunkt. "Der Tag war gelaufen", schimpft Tymek Ostrowski, der natürlich Widerspruch gegen die "Fahrpreisnacherhebung" eingelegt hat.
Für dieses rigorose Vorgehen hat man auch beim HVV kein Verständnis. "Es gibt in solchen Fällen eine gewisse Kulanz, die Zugbegleiter sollten nach Augenmaß handeln", erklärt die Pressestelle.
"Die Gültigkeit von Fahrkarten bezieht sich grundsätzlich immer auf die Abfahrts- und Ankunftszeiten laut Fahrplan. Eventuelle Verspätungen werden natürlich nicht zu Lasten des Fahrgastes angerechnet", teilt Metronomsprecher Björn Pamperin auf WOCHENBLATT-Nachfrage mit. In diesem Fall "scheint es hier einen Fehler gegeben zu haben". Pamperin rät, eine E-Mail mit einer kurzen Schilderung des Falls und der Nummer der "Fahrpreisnacherhebung" zu senden an: kundenzentrum@der-metronom.de.
Übrigens: Vor einiger Zeit hatten Zugbegleiter der Metronom-Eisenbahngesellschaft eine "Fahrpreisnacherhebung" von einer Rentnerin gefordert, deren Ticket ab 9 Uhr gültig war. Sie wollte in Buchholz um 9.20 Uhr den Metronom Richtung Hamburg nutzen und freute sich, dass um 9.10 Uhr auf dem Gleis bereits ein Zug stand und stieg ein. Im Zug die böse Überraschung: Der Zugbegleiter wies sie darauf hin, dass sie mit ihrem Seniorenticket nicht in diesen Metronom hätte einsteigen dürfen, denn dessen reguläre Abfahrtszeit war 8.57 Uhr. Der Zug habe lediglich Verspätung ...
Abgesehen von dem Ärger und dem nötigen Schriftwechsel mit der Metronom-Eisenbahngesellschaft hat Tymek Ostrowski aus dem Vorfall seine Lehre gezogen: "Von Mai bis September bin ich wegen verspäteten Metronomzügen 14 Mal zu spät zur Arbeit gekommen, ich steige jetzt wieder aufs Auto um", sagt er.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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