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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

Die Berufung wurde zugelassen

Um diesen Schweinemaststall entbrannte ein jahrelanger Rechtsstreit, der jetzt in die nächste Ruhe gehen dürfte | Foto: thl
  • Um diesen Schweinemaststall entbrannte ein jahrelanger Rechtsstreit, der jetzt in die nächste Ruhe gehen dürfte
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Rechtsstreit um die Schweinemastanlage in Borstel geht wohl in die nächste Runde

thl. Winsen. Der Rechtsstreit um die Schweinemastanlage in Borstel zwischen der Stadt und Anlagenbetreiber Torsten Jarms sowie Hofbesitzer Siegfried Porth geht wohl in die nächste Runde. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt gegen die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts, mit denen die Klagen des Eigentümers und des Pächters der Mastanlage zurückgewiesen worden waren, die Berufung zugelassen. Das teilte Winsens Bürgermeister André Wiese (CDU) jetzt dem Verwaltungsausschuss (VA) mit.
Wie das WOCHENBLATT berichtete, hatte die Stadt im März 2015 die Baugenehmigung für den Maststall zurückgenommen und die Räumung bis zum 30. Juni 2015 angeordnet. Dem vorausgegangen waren zahlreiche Beschwerden von Anwohnern über erhebliche Geruchsbelästigungen sowie die Tatsache, dass zahlreiche Auflagen vom Betreiber nicht eingehalten wurden.
Mitte Juni 2015 errang die Stadt dann einen Etappensieg. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag von Siegfried Porth gegen die Räumung des Stalls ab und gab der Stadt damit Recht. Daraufhin wurde der Schweinemaststall tatsächlich fristgerecht geräumt, was zu einem echten Aufatmen in der Bevölkerung sorgte.
Doch die Freude währte nicht lange: Im September kassierte das Oberverwaltungsgericht (OVG) den Beschluss des Verwaltungsgerichtes und gab der Beschwerde gegen die von der Stadt angeordnete „sofortige Vollziehung“ zur Räumung des Stalls statt. Die Schweine durften wieder in dem Stall untergebracht werden - bis zum heutigen Tag. Denn das Oberverwaltungsgericht stuft das Gebiet, in dem der Stall steht, als Dorfgebiet ein, für das andere Grenzwerte für Geruchsbelästigungen gelten, die nach Ansicht der Richter nicht erreicht werden. Ein reines Wohngebiet sehen die Richter im Gegensatz zur Stadt (die so argumentiert hatte) dort nicht.
Im September 2017 wies das Verwaltungsgericht dann trotzdem die Klagen von Jarms und Porth ab. Selbst wenn man davon ausgehe, dass der gesamten Umgebung als Dorfgebiet an störenden Gerüchen mehr zuzumuten sei, rechtfertige die zu hohe Immissionsbelastung an einigen Stellen jenseits der unmittelbaren Nachbarschaft die von der Stadt getroffenen Verwaltungsentscheidungen, hieß es im Urteil. Dabei stützte sich das Gericht auf ein Gutachten, das die Stadt zur Überprüfung beim TÜV in Auftrag gegeben hatte.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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