Quarantäneregeln gelten jetzt landesweit
Freitesten mit Schnelltests

Die neuen Quarantäneregeln gelten landesweit  | Foto: os
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(os/nw). Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat einen landesweit einheitlichen und verbindlichen Rahmen für den Umgang mit Quarantäne nach einer Corona-Erkrankung geschaffen. Darauf weist der Landkreis Harburg hin.
Nach Vorlage eines positiven PCR-Testergebnisses nehmen demnach die Mitarbeiter der Stabsstelle Pandemie Kontakt zu der betroffenen Person auf, klären diese über die Quarantäne auf und überprüfen den Gesundheitszustand. Zudem wird eine detaillierte Übersicht der engen Kontakte angefordert. Dabei geht es um alle, die länger als zehn Minuten mit der positiven Person in Kontakt standen. Sobald dieser Personenkreis ermittelt wurde, spricht die Stabsstelle Pandemie für die engen Kontaktpersonen eine Quarantäne von zehn Tagen aus.
Enge Kontaktpersonen können ihre Quarantäne nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test bzw. nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Schnelltest beenden. Der Nachweis muss per E-Mail an die Stabsstelle Pandemie unter 53@lkharburg.de gesendet werden. Die Quarantäne endet, sobald das negative Testergebnis bei der Stabsstelle Pandemie vorliegt. Es bedarf keiner schriftlichen oder telefonischen Entlassung durch die Stabsstelle Pandemie. Ansonsten läuft die Quarantäne bei nicht Infizierten nach zehn Tagen automatisch aus. Übrigens: Der Schnelltest in einem Testzentrum für die Freitestung nach einer Quaratäne ist laut Bundes-Gesundheitsministerium kostenfrei.
Personen, die einen Selbsttest durchgeführt und dabei ein positives Testergebnis erhalten haben, müssen sich nun unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Sie sind außerdem verpflichtet, das Testergebnis direkt an die Stabsstelle Pandemie des Landkreises Harburg zu melden (Tel. 04171-693372, E-Mail schnelltest@lkharburg.de) und einen PCR-Test zur Abklärung vornehmen zu lassen. Die Quarantänepflicht besteht weiterhin bei Vorlage eines positiven PCR-Tests.
Schülerinnen und Schüler können eine durch die Stabsstelle Pandemie angeordnete Quarantäne nun landesweit grundsätzlich bereits nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde. Außerdem sind infizierte Personen dazu verpflichtet, der Stabsstelle Pandemie auf Nachfrage eine Kontaktliste vorzulegen.
Die Tests können bei den Testzentren im Landkreis oder den Hausärzten durchgeführt werden. Eine Auskunft darüber, wer in Ihrer Gemeinde eine Testmöglichkeit anbietet, finden Sie unter www.arztauskunftniedersachsen.de sowie zu den Testzentren im Kreis unter www.schnelltest.landkreis-harburg.de. Zudem hat das Land festgelegt, dass geimpfte und genesene Personen nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises nicht von Quarantänen betroffen sind.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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