Impfzentren weiterhin arbeiten lassen!
(lm). "Das ist einfach nicht zu leisten", findet Dr. Jörn Jepsen, ärztlicher Leiter der beiden Impfzentren im Landkreis Harburg, deutliche Worte für die Aussagen von Hausärzte-Präsident Ulrich Weigeldt. Dieser hatte in der vergangenen Woche gefordert, die Impfzentren zu schließen und das Impfen in die Hausarzt-Praxen zu verlagern. Hausärzte seien besser in der Lage, diesen Service zu leisten, und wüssten zudem auch, wer gefährdet ist und wer nicht.
"Wir müssen beide zusammenarbeiten und dürfen niemanden ausschließen", beschreibt Jepsen das ideale Szenario. Für ihn war es ein inneres Bedürfnis, sich zu den Äußerungen von Weigeldt zu äußern und auch einiges klarzustellen. "Seine Forderungen sind eine ganz schlechte Lösung", kritisiert Jepsen. Er sehe das Problem an einer anderen Stelle: "Das Problem ist der Impfstoff, nicht das Personal. Wenn wir keinen Impfstoff haben, wird es auch nicht besser."
Um erfolgreich impfen zu können sei es auch wichtig, sich an die Impftermine zu halten. "Am Wochenende haben wir Lehrer und Erzieher geimpft, knapp zehn Prozent der Eingeladenen sind einfach nicht erschienen. Das ist absolut rücksichtlos." Jepsen appelliert an die Bürger: Nehmt die Impftermine wahr. "Derzeit können wir in einer Woche 10.000 Menschen in beiden Impfzentren zusammen impfen. Eine Steigerung auf 20.000 wäre möglich, aber dafür wird mehr Impfstoff benötigt", gibt Jepsen einen kleinen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge. Nachdem das Gesundheitsministerium am Montagnachmittag die Impfungen mit AstraZeneca ausgesetzt hat, mussten allerdings auch die Impfzentren reagieren. Knapp 2.500 Dosen liegen derzeit sowohl in Winsen als auch in Buchholz wortwörtlich auf Eis. Viele Impftermine wurden abgesagt, die Zentren fahren ihre Arbeit herunter, da von Biontech und Moderna deutlich weniger Impfdosen vorhanden sind. Wie es in den Impfzentren nach dem Stopp der Impfungen mit dem Astrazeneca-Wirkstoff weitergeht, lesen Sie hier.
Kritik übt Jepsen derweil am Ablauf der Terminvergabe des Landes Niedersachsen. Wenn bekannt ist, wie viel Impfstoff demnächst geliefert wird, meldet das Impfzentrum diese Menge über ein Onlineportal an das Gesundheitsministerium. Hier wird sich dann darum gekümmert, wer in der Umgebung des Impfzentrums einen Termin bekommt. Dieser Prozess sei allerdings sehr langwierig, es käme zu längeren Liegezeiten der Impfstoffdosen. "Wir halten natürlich keinen Impfstoff zurück", erklärt Jepsen und reagiert damit auf die Vorwürfe, die durch eben diese Liegezeiten in den vergangenen Wochen laut geworden waren.
Unterstützt wird Jepsen in den Impfzentren von Nadine Fischer von den Johannitern und Michael Thomas vom Deutschen Roten Kreuz. "Die beiden machen wirklich einen tollen Job", lobt Jepsen.
Impfportal des Landes vergibt weitere Termine
Seit dem vergangenen Montag können auch Personen aus der sogenannten "Priorisierungsgruppe 2" einen Impftermin über das Impfportal www.impfportal-niedersachsen.de oder unter Hotline 0800 99 88 665 vereinbaren bzw. sich auf die Warteliste setzen lassen. Alle Bürger über 70 Jahren sollen dazu auch noch einmal ein Anschreiben des Landes erhalten – einen Impftermin können sie aber auch schon vor Erhalt des Schreibens vereinbaren.
Wer gehört nun aber zur "Priorisierungsgruppe 2" und kann sich in Kürze impfen lassen? Laut Impf-Verordnung des Bundes umfasst diese Gruppe neben Menschen im Alter von mindestens 70 Jahren auch:
• Personen mit Down-Syndrom, einer Demenz, einer geistigen Behinderung oder einer schweren psychiatrischen Erkrankung
• Personen mit schweren chronischen Lungen-, Leber-und Nierenerkrankungen oder nach einer Organtransplantation oder bestimmten Formen von Diabetes Mellitus oder Adipositas (BMI über 40)
• enge Kontaktpersonen (bis zu zwei) von Schwangeren oder von häuslich pflegebedürftigen Personen aufgrund des Alters (über 70 Jahre alt) bzw. mit vorgenannten medizinischen Gründen
• Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
• Personal in Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung
• Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit regelmäßigem Patientenkontakt tätig sind
• Polizei und Ordnungskräfte mit hohem Infektionsrisiko im Dienst
• Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen tätig sind
• Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst
• Bewohner von Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften.
Das Land Niedersachsen hat zudem mitgeteilt, dass ab dem 19. April auch Hausarztpraxen in die Impfkampagne mit einbezogen werden sollen. Auch hier gelten die festgelegten Priorisierungsgruppen als Grundlage für die Terminvergabe.
Der Landkreis Harburg bittet darum, zu den Impfterminen pünktlich, aber nicht deutlich zu früh zu erscheinen. Es drohe ansonsten eine lange Wartezeit. Aktuelle Informationen rund um die Impfung stellt die Kreisverwaltung unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren zur Verfügung.
Redakteur:Lennart Möller aus Rosengarten |
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