Betrug durch Mitarbeiter verhindern
Kreis Stade und Harburg setzen auf strikte Kontrolle

Einzelne Fallakten werden bei den Sozial-ämtern stichprobenartig geprüft, bevor 
Gelder ausgezahlt werden | Foto: Fotolia/pixelrobot
  • Einzelne Fallakten werden bei den Sozial-ämtern stichprobenartig geprüft, bevor
    Gelder ausgezahlt werden
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(jd). Der Fall sorgte europaweit für Schlagzeilen: In Dänemark wurde kürzlich einer der größten Betrugsfälle in der Geschichte des kleinen Landes verhandelt. Ein Gericht verurteilte eine Abteilungsleiterin der Sozialbehörde zu sechseinhalb Jahren Haft. Sie hatte mit fingierten Überweisungen 118 Mio. Dänische Kronen, das sind umgerechnet knapp 15 Millionen Euro, ergaunert. Die 64-Jährige veruntreute seit 2002 Gelder aus einem Topf, der für die Unterstützung sozial schwacher Menschen bestimmt ist. Erst nach 16 Jahren flogen ihre Betrügereien im Zuge einer internen Revision auf. Wäre solch ein dreister Griff in die öffentlichen Kassen auch bei den hiesigen Sozialämtern möglich? Das WOCHENBLATT fragte bei den Landkreisen Stade und Harburg nach, welche Sicherungsmaßnahmen dort greifen, um mögliche Betrügereien durch Mitarbeiter zu verhindern.

Die gute Nachricht vorweg: In beiden Landkreisen hat es in den vergangenen Jahren keinerlei Fälle dieser Art gegeben - oder besser gesagt: Es wurden zumindest keine Unregelmäßigkeiten aufgedeckt. Erfreulich wäre es natürlich, wenn es ausschließlich an der Ehrlichkeit der Mitarbeiter liegen würde, dass keine Gelder veruntreut worden sind. Doch in den Kreishäusern gilt das dem russischen Revolutionär Lenin zugeschriebene Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Demnach herrscht bei den Sozialämtern in Stade und Winsen das Vier-Augen-Prinzip, wenn es um Auszahlungen an Leistungsempfänger geht. "Im Rahmen dieses Prinzips werden Zahlungen stichprobenartig nach Zufallskriterien geprüft", erläutert Christian Schmidt, Pressesprecher des Landkreises Stade. Zudem würden die Führungskräfte Einzelfälle herausgreifen, um diese nach verschiedenen Kriterien zu prüfen. Handele es sich um einen Neuantrag, bei dem erstmals Geldleistungen erbracht werden, werde dieser Fall stets vom Vorgesetzten geprüft, so Schmidt.

Noch strenger ist offenbar die Vorgehensweise beim Landkreis Harburg. Nach Angaben von dessen Pressesprecher Andres Wulfes wird die Anordnung einer Auszahlung vom zuständigen Sachbearbeiter mitsamt der Fallakte dem Vorgesetzten vorgelegt. Dieser prüft die Zahlungsanweisung nochmals "sachlich und rechnerisch" und "legitimiert" sie dann durch seine Unterschrift. Laut Wulfes gilt dieses Prozedere für das sogenannte manuelle Verfahren, das etwa bei Barauszahlungen zur Anwendung kommt.

Daneben gibt es im Landkreis Harburg ein automatisiertes Verfahren, was in der überwiegenden Zahl der Fälle greift. Hier werden zehn Prozent der Zahlungsvorgänge nach dem Zufallsprinzip durch einen Kollegen überprüft - nach folgendem Ablauf: Sobald eine Akte bearbeitet worden ist und eine Auszahlung ansteht, erfolge "eine automatische Fallsperre", so Wulfes. Ohne die Prüfung durch einen weiteren Mitarbeiter könne keine Auszahlung vorgenommen werden. "Hierzu wird auch immer die Fallakte hinzugezogen." Erst wenn die Kontrolle ergeben habe, dass alles korrekt ist, werde die Zahlung freigegeben.

Eine weitere Kontrollinstanz ist in beiden Landkreisen das Rechnungsprüfungsamt. Es nimmt wie bei einer internen Revision in unregelmäßigen Abständen Prüfungen vor. Sofern all diese Kontrollmechanismen tatsächlich greifen, wäre eine Veruntreuung von Geldern in einer vergleichbaren Dimension wie in Dänemark wohl kaum möglich. Die dänische Betrügerin, die von den unterschlagenen Millionen für sich und ihre erwachsenen Kinder ein Leben in Saus und Braus finanzierte, hatte in 274 Fällen Überweisungen so manipuliert, dass die Gelder auf ihre eigenen Konten flossen.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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