Vergessene Schilder - Tempolimit auf Radbrucher Straße führt zu Unmut
![Noch ist die Geschwindigkeit auf der Radbrucher Straße reduziert | Foto: thl](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2017/08/29/0/269390_L.jpg?1562030166)
- Noch ist die Geschwindigkeit auf der Radbrucher Straße reduziert
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thl. Luhdorf. Ende Juni fanden auf der Golfanlage in Luhdorf die Porsche European Open statt (das WOCHENBLATT berichtete). Für die Zeit des Auf- und Abbaus vor und nach dem Turnier hatte die Stadt im Rahmen einer verkehrsbehördlichen Anordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Radbrucher Straße entlang des Golfplatzes von 70 km/h auf zunächst 50 km/h und später auf 30 km/h gesenkt.
Das Golfturnier ist längst beendet und es ist auch alles wieder abgebaut - nur die Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder stehen noch. Die sind offensichtlich vergessen worden. Sehr zum Unmut der Autofahrer. Denn die verkehrsbehördliche Anordnung ist bereits erloschen. Eine WOCHENBLATT-Nachfrage bei der Stadt ergab, dass die Anordnung nur vom 19. Juni bis 18. August gültig war.
Da auf der "langen Geraden" der Radbrucher Straße sowohl Polizei als auch Landkreis gerne mal Raser ins Visier nehmen, stellt sich die Frage, wie die "vergessenen Schilder" rechtlich zu bewerten sind. Das WOCHENBLATT fragte beim Winsener Rechtsanwalt Nino Ruschmeyer nach, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkten das Verkehrsrecht gehört. "Wenn die eigentliche Anordnungsverfügung schon abgelaufen war und der Betroffene auch noch davon ausgehen konnte, dass mit dem Ende der Veranstaltung die Gefahr und damit der Anlass für die Geschwindigkeitsbegrenzung weggefallen war, so entfällt meiner Ansicht nach das Handlungsunrecht und ein Bußgeldverfahren würde aus tatsächlichen Gründen mit einem Freispruch enden, da dem Betroffenen die Pflichtwidrigkeit des Handelns nicht nachgewiesen werden kann", so der Jurist. "So hat auch im April 2016 das Amtsgericht Zittau in einem ähnlichen Fall entschieden." Ruschmeyer weist aber darauf hin, dass es dazu keine obergerichtliche Rechtsprechung gebe: "Deswegen würde ich jedem Autofahrer raten sich trotzdem an die stehengebliebenen Begrenzungsschilder zu halten und jeder Behörde, da dann nicht auch noch zu messen."
Redakteur:Thomas Lipinski aus Winsen |
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