Winsen: Radverkehr freigegeben

Deutlich zu sehen: Die Seebrücke ist breit genug, damit sie von Auto- und Radfahrern im
Begegnungsverkehr passiert werden kann   Foto: ADFC
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    Begegnungsverkehr passiert werden kann Foto: ADFC
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Seebrückenweg nach Ortstermin mit ADFC wieder frei - allerdings nur für Radfahrer

thl. Winsen. Aufatmen bei vielen Radfahrern: Die Stadt hat das Durchfahrtsverbot für den Seebrückenweg von Laßrönne in Richtung Winsen für sie aufgehoben. Wie berichtet, hatte die Stadt diese Maßnahme angeordnet, nachdem viele Verkehrsteilnehmer die Straße als Umleitungsabkürzung für die gesperrte L217 genutzt hatten.
Mitglieder des ADFC trafen sich unter der Woche mit Bürgermeister André Wiese (CDU) und Vertretern der Stadtverwaltung zu einem Ortstermin. Dort wurde die Notwendigkeit der Sperrung für Radfahrer aus Laßrönne diskutiert, die zuletzt bei vielen Radfahrern für Unmut gesorgt hatte. Dieter Hamann und Knut Siebert (beide ADFC) machten deutlich, dass die Stadt wegen der ausreichenden Begegnungsbreite auf der Brücke nach geltendem Gesetz sogar verpflichtet ist, den Seebrückenweg für den Radverkehr in der Gegenrichtung freizugeben. Bürgermeister André Wiese sah das zwar anders, kam aber ebenfalls zu dem Schluss, dass die Sperrung für den Radverkehr nicht notwendig ist, und versprach, die Beschilderung schnellstmöglich ändern zu lassen. "Der allgemeinen Regel, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert, kommt dabei besondere Bedeutung zu", so Wiese. "Dies gilt insbesondere vor und auf der Seebrücke selbst, wo der Begegnungsverkehr Kraftfahrzeug/Fahrrad aber nach Einschätzung aller Beteiligten mit dieser gebotenen Vorsicht und Rücksicht ausreichend sicher abgewickelt werden kann."
Dafür sprechen auch die Ergebnisse einer Verkehrszählung, die der ADFC selbst durchgeführt hat: Im morgendlichen Berufsverkehr fahren im Schnitt stündlich ca. 30 Fahrzeuge in Richtung Laßrönne. Hatte die Stadt die Notwendigkeit der Sperrung für Radfahrer u.a. mit einer erhöhten Unfallgefahr durch den gestiegenen KFZ-Verkehr begründet, nahm sie diese Zahl mangels eigener Daten mit Interesse zur Kenntnis.
Auch mit der Polizei ist die Aufhebung des Durchfahrtsverbotes für Radfahrer abgestimmt. Für den Kraftfahrzeugverkehr bleibt es dabei, dass die Wegeverbindung nur in eine Richtung genutzt werden darf.
Im Übrigen weist die Stadt darauf hin, dass für den Radverkehr in Richtung Winsen die Möglichkeit besteht, während der gesamten Bauphase auf der L217 in allen fünf Abschnitten weiter den Tönnhäuser Weg zu befahren. Solange an dem Radweg gearbeitet wird, werden die Radfahrer über die Fahrbahn geleitet. Ansonsten bleibt der parallele Radweg nutzbar. Um diese unveränderte Möglichkeit der Nutzung des Tönnhäuser Weges zu verdeutlichen, wurde an der Einmündung der Laßrönner Dorfstraße/Drager Straße ein entsprechendes Hinweisschild für den Radverkehr angebracht.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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