Da wiehert das Niedersachsen-Pferd!
Justizministerin Havliza will Gerichtssäle mit einheitlichem Wappen ausstatten / Gerichte müssen "Bohrloch-Beauftragten" ausbilden
(thl). Da hat Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU, 61) eine ganz brillante Idee gehabt: In den rund 590 Verhandlungssälen der Gerichte im Land - davon betroffen sind somit auch die Amtsgerichte in Buxtehude, Stade, Tostedt und Winsen sowie das Landgericht in Stade - soll künftig hinter den Richtern das Niedersachsen-Wappen hängen, ein weißes, springendes Pferd auf rotem Untergrund. Begründung: Die Wappen seien Ausdruck staatlicher Neutralität. Und genau darauf lege das Justizministerium besonderen Wert. Dabei werde die hoheitliche Stellung der Justiz-Mitarbeiter gerade in den Gerichtssälen besonders deutlich, so die Ministerin.
So weit, so gut: Was Havliza lieber verschweigt, ist die Verschwendung von Steuergeldern bei dieser Aktion. Laut Ministerin kostet die Wappen-Aktion rund 60.000 Euro - nur für die Schilder. Über Nebenkosten sagt sie nichts, wohl aus gutem Grund: Die Aktion ist eine reine Justizposse, die mehrere hunderttausend Euro kosten dürfte. Denn die Schilder dürfen nicht einfach in den Sälen angebracht werden.
Jedes Gericht, das vor 1994 erbaut wurde - und das sind die meisten - muss einen "Bohrloch-Beauftragten" ausbilden lassen. Hintergrund: In den alten Gebäuden kann sich Asbest in den Wänden und Decken befinden. Entsprechend wird der Mitarbeiter dann geschult. Löcher bohren darf er trotz der Zusatzschulung aber immer noch nicht. Vielmehr besteht die Aufgabe des "Bohrloch-Beauftragten" darin, aufzupassen, dass niemand einen Nagel in die Wand schlägt. Soll nun das neue Wappen aufgehängt werden, muss der Beauftragte eine Spezialfirma beauftragen. Deren Mitarbeiter bauen rund um den betreffenden Saal eine Dekontaminationsschleuse auf und nehmen anschließend unter einem Vollschutzanzug eine Probebohrung vor. "Das allein kostet schon rund 1.000 Euro", weiß ein Insider.
Die Probe wird an ein unabhängiges Institut eingesendet und dort auf Asbest untersucht. Erst wenn es von dort ein "Go" gibt, kann die Spezialfirma samt Ausrüstung und Sicherheitsschleuse erneut bestellt werden, damit diese ein Wandkataster erstellt und das Wappen angebracht wird.
Bleibt die Frage, warum die Gerichte diesen Schwachsinn mitmachen. Natürlich können sie sich weigern. "Doch dann müssen wir einen ausführlichen Bericht mit den Gründen an das Ministerium senden, das dann entscheidet, ob wir im Recht sind", so der Insider. Besteht das Ministerium dann auf die Anbringung des Wappens, kommt als Erstes wieder der "Bohrloch-Beauftragte" ins Spiel...
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