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EC-Kartenverlust mit Folgen: Wie Sie sich schützen können

Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
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Ein unerwarteter Schock nach dem EC-Karten-Diebstahl

Ein Kunde einer Bank wurde Opfer eines EC-Karten-Diebstahls. Obwohl der anfängliche Schaden mit rund 80 Euro gering war, ließ er die Karte sperren und erstattete Anzeige bei der Polizei. Er dachte, die Angelegenheit sei damit erledigt. Doch Monate später wurden erneut unberechtigte Abbuchungen von insgesamt 220 Euro auf seinem Konto festgestellt.

Unzureichende Informationen von der Bank und eigene Recherchen

Trotz Sperrung der Karte nutzten Betrüger die gestohlene Karte weiterhin im Einzelhandel. Der Bankkunde konnte sich das nicht erklären und erhielt zunächst wenig hilfreiche Auskünfte der Bank. Erst durch eigene Recherchen erfuhr er von der KUNO-Sperrung, einem speziellen Verfahren zur Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr.

Was ist KUNO?

KUNO steht für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen". Es erfordert eine separate Sperrung durch die Polizei, die neben der normalen Kartensperrung erfolgt. KUNO soll verhindern, dass gestohlene oder verlorene EC-Karten im
Lastschriftverfahren weiter verwendet werden können. Im Detail bedeutet dies:

  • Verhinderung von Lastschriftmissbrauch:
    Sobald eine EC-Karte als gestohlen gemeldet und im KUNO-System gesperrt ist, können keine Lastschriftzahlungen mehr mit dieser Karte durchgeführt werden. Dies schützt den Karteninhaber davor, dass Betrüger mit der gestohlenen Karte weiterhin einkaufen und per Unterschrift bezahlen.
  • Zusätzliche Sicherheit neben der normalen Sperrung:
    Während eine reguläre Kartensperrung den Einsatz der Karte für PIN-basierte Transaktionen und Bargeldabhebungen verhindert, ergänzt KUNO diesen Schutz, indem es auch die Nutzung im Lastschriftverfahren blockiert.
  • Erweiterter Schutz durch Polizeimeldung:
    Die KUNO-Sperrung wird durch die Polizei eingeleitet, was sicherstellt, dass die Information über den Verlust oder Diebstahl der Karte auch an den Einzelhandel weitergegeben wird. Dies verhindert, dass Betrüger die gestohlene Karte im Handel verwenden können.
  • Erleichterung der Rückbuchung unberechtigter Lastschriften:
    Falls trotz Sperrung Lastschriftabbuchungen stattfinden, können diese einfacher und schneller zurückgebucht werden, da der Betrugsfall bereits polizeilich registriert ist.

Rechtliche Schritte und Prävention

Rechtliche Schritte: Melden Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei und veranlassen Sie die KUNO-Sperrung. Diese erfordert die Kartenfolgenummer, die Sie bei Ihrer Bank erfragen können.
Der Verlust einer EC-Karte kann weitreichende Folgen haben. Eine umfassende Sperrung und die KUNO-Sperrung sind essenziell, um sich vor weiteren Schäden zu schützen. Der WEISSE RING empfiehlt, sich gut zu informieren und alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um finanzielle Verluste zu verhindern.

Hier erhalten Sie Hilfe

  • Erstatten Sie Strafanzeige bei Ihrer Polizei im Landkreis Harburg. Das kann ggf. auch online geschehen.
  • Wenn Sie von einer Straftat betroffen sind und Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS mit Rat und Tat zur Seite!

    So erreichen Sie den WEISSEN RING im Landkreis Harburg:
    Tel.: 0151 551 647 33
    E-Mail: harburg-kreis@mail.weisser-ring.de
    Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage:
    https://harburg-kreis-niedersachsen.weisser-ring.de/

    Wenn Sie Interesse an der ehrenamtlichen Hilfe für Opfer von Straftaten haben, unser Team unterstützen möchten und im Landkreis Harburg wohnen, freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Leserreporter:

WEISSER RING aus Winsen

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