Hoopte
Nächtliches Betretungsverbot für Hoopter Fähranleger ab Ostermontag

Seit einer Allgemeinverfügung von 2021 gilt alljährlich vom 1. April bis 31. Oktober jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr das Betretungsverbot des Hoopter Fähranlegers.

Die Allgemeinverfügung wurde zum Lärmschutz der erlassen, da sich der Fähranleger insbesondere in den späten Abend- und Nachtstunden zum Treffpunkt von jungen Erwachsenen, Jugendlichen und Personen der "Autoposer-Szene" entwickelt hat. Die Störer fallen durch das Abspielen lauter Musik sowie durch Motoren- und Reifenlärm auf und stören damit die unmittelbare Nachbarschaft erheblich in ihrer Nachtruhe. Der Fähranleger wurde damit zu einem Einsatzschwerpunkt der Polizei.

Da nun mit dem Frühling die Tage wieder länger werden, weist die Stadt Winsen hiermit auf das Betretungsverbot ab Ostermontag, 1. April, hin und bittet zum Anwohnerschutz eindringlich um Einhaltung. Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite der Stadtverwaltung (www.winsen.de) unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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