Für Hunde gilt jetzt wieder die Anleinpflicht

(os). Seit dem Beginn der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit am vergangenen Sonntag, 1. April, gilt wieder eine besondere Anleinpflicht für Hunde: Bis einschließlich Sonntag, 15. Juli, müssen Hunde im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden.
Ausgenommen von der Regelung sind Tiere, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz und dem Zoll eingesetzt werden. Wer die Vorschrift nicht beachtet, kann nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Wald- und Landschaftsordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belangt werden.
"Bitte stellen Sie sicher, dass Sie beim Gassi gehen ihren Hund jederzeit kontrollieren können", erklärt stellvertretend für alle Kommunen Henning Bruhn vom Fachdienst Ordnung und Gewerbe der Stadt Buchholz. „Und leinen Sie den Hund an, wo dies rechtlich oder aus der Situation heraus gefordert ist.“

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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