52.000 Euro für einen nutzlosen Fußweg

Hier, zwischen der Auffahrt links und dem Wohnhaus rechts, ist im Bebauungsplan ein Fußweg festgesetzt. Ob der jemals umgesetzt wird, ist höchst zweifelhaft
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Festsetzung in altem Bebauungsplan kommt die Stadt Buchholz teuer zu stehen

os. Buchholz. Was geschehen kann, wenn eine Verwaltungs-Drucksache unverständlich geschrieben ist, kann man derzeit in Buchholz beobachten. Wilde Gerüchte schießen ins Kraut, von Gefälligkeit gegenüber einem Investoren ist die Rede. Dabei zwingt schlichtweg eine Festsetzung in einem zwölf Jahre alten Bebauungsplan die Stadt Buchholz, einem Grundstückseigentümer einen 438 Quadratmeter großen Fußweg mitten in einem Wohngebiet abzukaufen - für satte 52.122 Euro. Viel (Steuer-)Geld für ein nutzloses Areal!
Uhlengrund - das ist eine gute Wohngegend in Buchholz mit schicken Einfamilienhäusern. Hier hat ein Investor ein rund 4.900 Quadratmeter großes Grundstück erworben. Dort stehen derzeit noch zwei Wohnhäuser, das Areal soll aber in kleinere Grundstücke parzelliert werden. In dem seit dem Jahr 2003 gültigen Bebauungsplan "Wilhelm-Raabe-Weg" ist eine 438 Quadratmeter große Teilfläche als Fußweg festgelegt. Weil diese Fläche dem Käufer de facto für seine Nutzung entzogen wird, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. Die liegt, so hat es der Buchholzer Stadtrat im Jahr 1987 entschieden, bei 70 Prozent des Bodenrichtwertes. Dieser liegt im Uhlengrund bei 170 Euro pro Quadratmeter - 70 Prozent davon sind 119 Euro. Also muss die Stadt dem Investor 52.122 Euro zahlen (438 qm x 119 Euro).
"Wir müssen einen aus heutiger Sicht wenig wertvollen Weg kaufen. Was man sich bei der Festsetzung gedacht hat, kann ich nicht sagen", erklärt Buchholz' Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse. Den Fußweg könne man nicht für einen übergeordneten Weg nutzen. "Für die mehr als 50.000 Euro hätte ich angesichts eines sehr engen Haushalts viele andere Verwendungen", betont Röhse.
Vielleicht ist es eine gute Idee, dass sich Stadt und Investor noch einmal zusammensetzen. Der Investor betont, dass er das als Fußweg festgelegte Teilstück jederzeit zurücknehmen und auf das Geld der Stadt verzichten würde. Mit dem Fußweg-Areal würde die Zufahrt zu dem Grundstück deutlich erleichtert. Um den Fußweg zu entwidmen, müsste die Stadt den Bebauungsplan ändern. Die Initiative dafür müsste vom Stadtrat ausgehen.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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