Ein hartes Urteil für jungen Buxtehuder Intensivtäter

Der 15-Jährige wurde vom Amtsgericht Buxtehude verurteilt
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tk. Buxtehude. Ein Jugendlicher (15) aus Buxtehude ist in nicht-öffentlicher Verhandlung von der Jugendrichterin am Amtsgericht Buxtehude zu einem Jahr Haft, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung verurteilt worden.
Mit diesem Urteil soll dem jungen Intensivtäter ein deutlicher Warnschuss vor den Bug gesetzt werden. Andererseits werden ihm Wege eröffnet, die eine kriminelle Laufbahn verhindern können. Der Jugendliche wird auf eigenen Wunsch in eine Therapieeinrichtung außerhalb Buxtehudes und jenseits seines familiären Umfelds kommen.

Der 15-Jährige gehörte zu einer kleinen Gruppe junger Intensivtäter, die seit einiger Zeit Teile Buxtehdues in Angst und Schrecken versetzen (das WOCHENBLATT berichtete mehrfach). Von Beleidigung über Diebstahl bis hin zu Sachbeschädigung reicht die lange Liste der Delikte. In den vergangenen Monaten war der Bollweg ihr Revier. Vor gut einem Jahr hatte die Buxtehuder Stadtverwaltung bereits ein zeitlich befristetes Betretungsverbot für Teile der Innenstadt ausgesprochen.

"Mit dem Ergebnis der Verhandlung können alle Beteiligten zufrieden sein", sagt Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer, der den Jugendlichen vertritt. In diesem Fall sei es besonders lobenswert, dass Gericht, Staatsanwaltschaft, Jugendamt und Jugendgerichtshilfe an einem Strang ziehen. Auch mit den Eltern des Intensivtäters seien mittlerweile Gespräche möglich. Das durchaus als hart einzustufende Urteil lasse dem 15-Jährigen die realistische Chance, sein Leben in den Griff zu bekommen. Klar ist aber auch: Begeht der junge Mann unter Bewährung Straftaten, ist sein Weg in den Jugendknast mutmaßlich programmiert.

Unausgesprochen steht dabei auch im Raum: Das Urteil ist ein Signal an die noch strafunmündigen Mitglieder der Intensivtäter-Gruppe. Irgendwann ist Schluss!

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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