Bürokraten-Deutsch ist noch immer ein Problem

Das soll der Antragsteller unterschreiben und damit dokumentieren, dass er alles verstanden hat - wie bitte soll das gehen?Grafik:MSR
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Was der Kreis Harburg mit der "Stilfibel" schon 2004 gemacht hat, will Schleswig-Holstein neu erfinden

tk. Landkreis. Verstehen Sie diesen Satz? "Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen besteht darin, dass der Gewerbetreibende dem Auftraggeber einen bisher unbekannten Interessenten oder ein Objekt und den künftigen Vertragspartner benennt, so dass der Auftraggeber von sich aus Vertragsverhandlungen aufnehmen kann." Diese verquere Anein-anderreihung von Wörtern ist ein Zitat aus dem Merkblatt für den Antrag auf die Erteilung einer Maklererlaubnis, die das WOCHENBLATT von der Seite der Stader Kreisverwaltung heruntergeladen hat. Verständlich ist dieses Wortungetüm nicht. Alle Jahre wieder gibt es daher Initiativen, amtlichen Schreiben das Behörden- und Bürokratendeutsch auszutreiben. Aktuell hat die Staatskanzlei in Schleswig-Holstein einen Projektauftrag an eine Fachhochschule für Verwaltung erteilt, um einen Leitfaden für verständliche Behördensprache zu entwickeln. Neu ist das nicht. Das hat bereits 2004 der ehemalige Harburger Landrat Axel Gedaschko mit der "Stilfibel" für die Kreisverwaltung in Winsen gemacht.

Deutschlandweit fand das Beachtung. "Die Stilfibel gilt noch heute", sagt Winsens Kreissprecherin Katja Bendig. Nach wie vor finden Stilfibel-Schulungen statt und neue Mitarbeiter bekämen den Leitfaden für klare und verständliche Sprache in die Hand. Außerdem seien fast alle Formulare überarbeitet worden, so Bendig.
Die Stilfibel der Winsener Kreisverwaltung umfasst zehn Grundregeln wie das Streichen von Behördenfloskeln, das Vermeiden von langen Schachtelsätzen, den Verzicht auf Füllwörter und die Verwendung von Verben. Verwaltungsfachbegriffe wie z.B. „Kostenzusageübernahmeerklärung“ werden mit einem einfachen Satz „übersetzt“: „Bitte bestätigen Sie, dass Sie die Kosten übernehmen."

Wie die neue Initiative aus Schleswig-Holstein zum altbekannten Problem zeigt: Bürokraten-Sprech hält sich hartnäckig in deutschen Amtsstuben. Nicht nur mit unverständlichen Formulierungen und Paragrafen-Abkürzungen, sondern auch gerne mit leichter Drohgebärde im verquastem Deutsch der Verwaltungsmacht: "Mir ist bekannt, dass eine Verletzung dieser Pflicht zu einer Ersatzpflicht bzgl. der Leistungen führt und darüber hinaus als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann." Alles klar? Das ist ein Verwaltungs-O-Ton aus einem Antrag zum Unterhaltsvorschuss. Der unbekannte Autor, der vermutlich beim Land Niedersachsen arbeitet, setzt noch einen drauf: "Wer Leistungen nach dem UVG beantragt, ist verpflichtet, alle Auskünfte, die zur Durchführung des UVG erforderlich sind, zu erteilen (§1 Abs. 3 UVG) sowie die verlangten Nachweise vorzulegen (§ 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch SGB I), andernfalls kann der Leistungsträger die Leistung nach § 66 SGB I ganz oder teilweise versagen." Dass er das verstanden hat, soll der Antragsteller dann auch noch mit seiner Unterschrift dokumentieren.

Das Interesse von Behördenmitarbeitern, ihr Deutsch bürgerfreundlicher zu gestalten, muss groß sein. Die Stilfibel von Ex-Landrat Gedaschko, die Peter Berger als Buch herausgebracht hat, erzielt in der Hardcoverausgabe gebraucht Preise von bis zu 80 Euro. Sie ist ein knappes und teures Gut. Die Staatskanzlei in Kiel hätte vermutlich viel Steuergeld sparen können, wenn sie 80 Euro für die "Stilfibel" ausgegeben hätte, anstatt gleich ein ganzes Projekt in Auftrag zu geben.
Übrigens: Das Zitat am Anfang des Artikels kommentiert Axel Gedaschko so: "Das rauscht ja nur so vorbei. Es wäre besser gewesen, aus dem Bandwurmsatz zwei bis drei Sätze zu machen."  Sätze aus Behördenschreiben die kein Mensch versteht, hat jeder schon gehört oder gelesen. Was sind Ihre besten Wort-Monster aus amtlichen Schreiben? Die Redaktion freut sich auf Ihre Mail an thomas.kreib@kreiszeitung.net. Schicken Sie uns Ihre Wortmonster

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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