Wildmüll im Beckdorfer Moor
Große Mengen Flaschen in der Natur entsorgt
Ein Ärgernis für Spaziergänger, eine Gefahr für Hunde, Reiter und wildlebende Tiere und eine Katastrophe für die Natur: Unbekannte entsorgen im Beckdorfer Moor zwischen Beckdorf und Wiegersen mehr oder weniger regelmäßig ihre leeren Spirituosen-Flaschen. "Kürzlich haben wir dort beim Spaziergang rund 50 Halbe-Liter-Flaschen Jägermeister gefunden und eingesammelt", berichtet Marcus Heins aus Beckdorf.
"Dieser Wildmüll kann eine Gefahr für Tiere darstellen, die sich z.B. durch Scherben verletzten oder sie sogar versehentlich fressen könnten", sagt Daniel Beneke, Pressesprecher des Landkreises Stade.
Werden die Täter erwischt, kann sie das teuer zu stehen kommen: Die illegale Ablagerung von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Wer gefährliche Abfälle ablagert, begeht sogar eine Straftat.
Unverständlich ist die Tat auch, weil Flaschen - genauso wie z.B. Möbel, Elektrogeräte, Pappen und Dosen - kostenlos entsorgt bzw. abgeholt werden könnten. An verschiedenen Stellen im Landkreis stehen Altglascontainer bereit, in die die Flaschen einfach hineingeworfen werden können.
Wer, wie Marcus Heins, in der Natur Wildmüll findet und sammelt, könne ihn nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei den Wertstoffhöfen oder Abfallwirtschaftszentren abgeben, sagt Daniel Beneke. Der Landkreis unterstütze private Wildmüllsammlungen genauso wie organisierte Wildmüllsammlungen von Vereinen, Dorfgemeinschaften etc, für die Container kostenlos bereitgestellt und pro Helfer eine Verpflegungspauschale erhalten.
Auch seien die Behörden darauf angewiesen, dass Wildmüllstellen gemeldet werden, damit der Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden kann. Wird beobachtet, wie Abfall illegal entsorgt wird, sind folgende Hinweise wichtig:
· Wo und wann genau wurde Abfall entsorgt?
· Was und wie viel wurde entsorgt?
· Ist ein Foto, Autokennzeichen o.ä. vorhanden?
Wo sich Bürger melden können
· Abfälle im Wald oder in der übrigen freien Landschaft
Abfallwirtschaft des Landkreises Stade, Telefon 04141 12-8012, abfallwirtschaft@landkreis-stade.de.
· Abfälle auf privaten/gewerblichen Grundstücken – Untere Abfallbehörde des Landkreises Stade, abfallbehoerde@landkreis-stade.de, Telefon 04141/12-6681.
· Abfälle an Straßen, Wegen und Plätzen (hierzu zählen auch Gräben, Böschungen, Seitenstreifen sowie Rad- und Gehwege), die dem Straßenverkehr gewidmet sind, sind vom Straßenbaulastträger zu entfernen. Außerhalb ist dies bei Kreisstraßen die Kreisstraßenmeisterei des Umweltamtes (umweltamt.kreisstrassen@landkreis-stade.de) bzw. bei Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Innerhalb der geschlossenen Ortslage und bei Gemeindestraßen ist dies die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde, Hansestadt.
Meldungen können auch über Abfall-App des Landkreises Stade erfolgen. Seit Anfang des Jahres verfügt die Abfall-App über einen Mängelmelder. Wildmüll kann so direkt an die Abfallwirtschaft gemeldet werden. Um die Standortangaben genau anzugeben, können die GPS-Daten der Ablagerung übermittelt und Fotos hochgeladen werden.
Die Zahlen der Wildmüll-Meldungen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Im Jahr 2019 zählte der Landkreis Stade 86 Wildmüllmeldungen, 2020 dann 154 und 2021 wiederum 165. In diesem Jahr waren es schon 166.
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