Rechnungen für Straßenreinigung
Buxtehude: Der Gebühren-Ernstfall
![Der Winterdienst wird auch von den Straßenreinigungsgebühren bezahlt | Foto: archiv/tk](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2021/02/09/0/421060_L.jpg?1612860471)
- Der Winterdienst wird auch von den Straßenreinigungsgebühren bezahlt
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tk. Buxtehude. Rund 470 Mails und mehr als 400 Anrufe sind bei der Stadt eingetroffen, nachdem die Testbescheide für die Straßenreinigungsgebühr verschickt worden sind. Die nächste Post, die von den Städtischen Betrieben kommt, ist dann der Gebühren-Ernstfall: Dann müssen Buxtehuder Grundstückbesitzer die Gebühr für Straßenreinigung und Winterdienst bezahlen. Und zwar rückwirkend für drei Jahre. Rund 400.000 Euro fließen dadurch in den städtischen Haushalt.
Die erforderliche Satzung wurde 2019 beschlossen, doch es dauerte, bis alle Grundstücke neu berechnet worden waren. Denn: Früher zählten für die Gebührenhöhe die Frontmeter, jetzt errechnet sich die Summe aus der Grundstücksgröße. Für ein normales Einfamilienhaus-Grundstück werden durchschnittlich 60 bis 70 Euro im Jahr fällig.
Viele der Fragen zu den Testbescheiden konnten schnell gelöst werden. Etwa bei Adressänderungen. Häufiger wurde danach gefragt, warum bei Häusern in zweiter Reihe die Summe plötzlich höher ist als zuvor. Das sind die Fälle, die Eckhard Dittmer, Chef der Städtischen Betriebe Buxtehude (SBB), meint, wenn er von "mehr Gebühren-Gerechtigkeit" spricht. Für die Straßenreinigungsgebühren wurden bislang vor allem die herangezogen, deren Grundstücke auch an einer Straße lagen. Wer in zweiter Reihe wohnt und nur eine schmale Zufahrt hat, kam vergleichsweise günstig davon - bisher. Die neue Satzung sollte daher nicht nur dem aktuellen Recht entsprechen, sondern auch gerechter sein.
Mitte Februar endet die Fragefrist für die Testbescheide und danach werden die "echten" Gebührenbescheide durch die SBB verschickt. Dittmer sichert zu, dass vorher alle Zweifelsfragen geklärt werden. Er geht davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger ab Mitte März Post bekommen. Bislang, das berichtet die Stadtjuristin Dorothea Röttger, habe es zwar durchaus komplexere Fragen gegeben, aber keinen Buxtehuder, der gleich mit einer Klage gedroht habe. Das dürfte bei der runderneuerten Satzung auch schwierig werden. Die hat nämlich die aktuelle Rechtsprechung einbezogen.
Redakteur:Tom Kreib aus Buxtehude |
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