Buxtehude führt zwei Prozesse gegen Spielhallen-Betreiber
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- Die Zahl der Spielhallen an der Bahnhofstraße soll begrenzt, die Werbung dafür eingeschränkt werden
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tk. Buxtehude. Die Stadt Buxtehude will alle Register ziehen, um die Zahl der Spielhallen - vor allem auf der Bahnhofstraße zu begrenzen - und die Form der Außenwerbung einzuschränken. "Der Glücksspiel-Staatsvertrag gibt uns Möglichkeiten an die Hand", sagt Doreen Eichhorn. Die Volljuristin leitet die städtische Rechtsabteilung. Am heutigen Mittwoch finden zwei Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht in Stade statt.
Bei einer Spielhalle geht es unter anderem um die Frage ob die Werbebotschaft "für bessere Unterhaltung" ein Verstoß gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag ist. "Aufreizende Werbung ist verboten", so Eichhorn. Die Fassade samt Werbung müsse so unauffällig wie möglich sein.
Der zweite Fall betrifft ebenfalls eine Spielhalle an der Bahnhofstraße. Hier geht es laut Eichhorn um die grundsätzliche Frage von Abstandsregelungen von einer zur anderen Spielhalle. In diesem Fall liegen zwei Casinos direkt nebeneinander, gehören dem selben Betreiber, haben aber zwei Eingänge.
Abstandsregelungen sind im neuen Staatsvertrag genau festgelegt. Es müssen mindestens 100 Meter sein. Zwar gab es Übergangsfristen, doch aufgrund eines Betreiberwechsels würden die laut Stadtverwaltung nicht greifen.
Wie die beiden Prozesse vor dem Verwaltungsgericht Stade ausgegangen sind, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
Wenn die Stadt Buxtehude gegen Spielhallen vorgehen will, warum nicht mit einer Bauleitplanung, die etwa die Zahl beschränkt? "Eine Verhinderungsplanung darf es nicht geben", erklärt Doreen Eichhorn. Einen Prozess, der mit der Änderung eines Bebauungsplans Spielhallen-Standorte schließen will, würde die Stadt verlieren, bevor er begonnen hätte, so die Juristin.
Redakteur:Tom Kreib aus Buxtehude |
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