Haus & Grund
Erben, Vererben, Schenken - großer Andrang bei Haus & Grund

1.Vorsitzender Haus & Grund Buxtehude André Grote | Foto: Daniela Ponath Fotografie
  • 1.Vorsitzender Haus & Grund Buxtehude André Grote
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"Das Thema bewegt unsere Mitglieder dauerhaft", sagt der 1. Vorsitzende von Haus & Grund Buxtehude André Grote. Aus diesem Grund veranstaltet der Buxtehuder Verein einen Vortragsabend am 13.02.25 in der Gilde, der nach nur 3 Std. ausgebucht war. Ebenfalls ist der Zusatztermin am 12.03.2025 ausgebucht. Grote betont: "Eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund Buxtehude ist im Verhältnis zum Leistungsangebot für jeden Eigentümer ein Mehrwert." Wer zu diesem oder weiteren Themen Informationsbedarf hat, kann sich gerne den 1200 Mitgliedern in Buxtehude anschließen. Hier ein paar grundlegende Informationen zum Thema Erben:
1. Erben (Erbrecht): Gesetzliche Erbfolge: Greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Erben sind nach Verwandtschaftsgrad und Ehegattenstellung geordnet.
Pflichtteil: Nahen Angehörigen (z. B. Kindern, Ehegatten) steht unabhängig vom Testament ein Mindestanteil des Erbes zu. Erbengemeinschaft: Mehrere Erben teilen sich das Erbe, was oft zu Konflikten führen kann.
Nachlassverwaltung: Erben haften für Nachlassschulden, können das Erbe aber auch ausschlagen.
2. Vererben (Testament/Erbvertrag): Testament: individuelle Regelung der Erbfolge. Kann eigenhändig (handschriftlich, unterschrieben) oder notariell erstellt werden.
Erbvertrag: Vertragliche Regelung mit Zustimmung der Beteiligten. Bindend für alle Parteien.
Steuerliche Aspekte: Erbschaftsteuer, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und Wert des Nachlasses. Steuerfreibeträge z. B. für Kinder: 400.000 €, Ehegatten: 500.000 €.
3. Schenken (zu Lebzeiten): Schenkungen: Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Häufig zur Steueroptimierung genutzt. Schenkungsteuer: Ähnlich der Erbschaftsteuer mit denselben Freibeträgen. Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre.
Schenkungsvertrag: Sollte schriftlich festgehalten werden, insbesondere bei größeren Vermögenswerten.
Pflichtteilergänzung: Schenkungen, die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Schenkers erfolgt sind, können in die Pflichtteilberechnung einbezogen werden.
Tipp vom 1. Vorsitzenden André Grote: Frühzeitig planen und beraten lassen, um Konflikte zu vermeiden.
Steuerliche Optimierung durch Schenkungen oder Nutzung von Freibeträgen.
Rechtssicherheit durch notariell beglaubigte Dokumente.
Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Hans-Jörg Koerner, Berater bei Haus & Grund in Buxtehude, informiert die Mitglieder besonders in speziell gelagerten Fällen im persönlichen Gespräch.
Haus & Grund Buxtehude 04161 - 4188 www.hausundgrund-buxtehude.de

Leserreporter:

André Grote aus Buxtehude

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