Produktrückruf
Nutzungsstopp für Zemo E-Bikes

Foto:  4 Girls 1 Boy/Adobe Stock

Zemo hat E-Bikes des Modells „Wave“ zurückgerufen. Der Grund: In Einzelfällen wurde eine Rissbildung im Rahmen festgestellt, die zu einem Bruch führen kann. Kundinnen und Kunden sollen die Nutzung sofort einstellen. Ihnen wird der Restwert erstattet. Liegt der Kauf zwei bis drei Jahre zurück, sind das laut Tabelle des Herstellers 40 Prozent, bei einem sechs Jahre alten Rad zehn Prozent des Kaufpreises. Betroffene fragen sich, ob sie das akzeptieren müssen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert, was Kundinnen und Kunden bei Produktrückrufen zusteht und was sie in diesem Fall tun können.
Bei einem Produktrückruf geht es für Hersteller vor allem darum, Verbraucherinnen und Verbraucher vor fehlerhaften Produkten zu schützen und Schadensersatzansprüche zu vermeiden“, erklärt Felix Wacker, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „So ärgerlich es für Betroffene ist, Hersteller sind nicht dazu verpflichtet, den Mangel kostenlos zu beheben, Produkte auszutauschen oder Wertersatz zu leisten.“ Allerdings wäre das schon im eigenen Interesse ratsam. „Gerade bei hochpreisigen Produkten, sollten Hersteller kulant sein und versuchen, den Schaden für Kundinnen und Kunden zu reduzieren, um ihr Vertrauen nicht zu verlieren“, so Wacker.

Anspruch auf Gewährleistung oder Garantie?

Erfolgt der Rückruf innerhalb von zwei Jahren nach Kauf, greift die gesetzliche Gewährleistung. Da Zemo E-Bikes der Baujahre 2014 bis 2019 zurückgerufen hat, wird diese Frist in den meisten Fällen verstrichen sein. Kundinnen und Kunden sollten jedoch unbedingt prüfen, ob Garantieansprüche bestehen: Auf der Website wirbt Zemo mit einer zusätzlichen Garantie von fünf Jahren auf den Rahmen.

„Anders als die Gewährleistung ist die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung, für die es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben gibt. Der Anbieter legt die Inhalte in den Garantiebedingungen selbst fest“, erklärt Wacker. Informationen dazu sind in den Kaufunterlagen zu finden. Sofern ein Anspruch besteht, sollten sich Kundinnen und Kunden direkt an den Hersteller wenden.

Folgen des Produktrückrufs

Wer keinen Anspruch hat, wird vielleicht überlegen, ob das E-Bike weiter genutzt werden kann. „Ein Produktrückruf ist für Kundinnen und Kunden nicht bindend. Sie sind also nicht dazu verpflichtet, die Nutzung einzustellen“, sagt Wacker. Allerdings sollte ihnen bewusst sein, dass ein Rückruf meist nur bei ernsthaften Sicherheitsbedenken erfolgt, da er für den Hersteller mit einem erheblichen Aufwand und auch Imageschaden verbunden ist. Hinzu kommt: Sollte es aufgrund des festgestellten Fehlers tatsächlich zu einem Unfall kommen, haben Betroffene keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller, sofern dieser ausreichend über den Produktrückruf informiert hat.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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