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Treppenlifte: bei Mobilitätseinschränkungen alternativlos?

Beteiligt sich die Krankenkassen an Treppenliften oder Alternativen? | Foto: https://pixabay.com/photos/stair-lift-mobility-problems-1230604/
  • Beteiligt sich die Krankenkassen an Treppenliften oder Alternativen?
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Treppenlifte ermöglichen Personen mit Mobilitätseinschränkungen, das Hindernis Treppe zu überwinden. In vielen Fällen vermeiden die Produkte den Umzug ins Pflegeheim. Doch sind die teilweise sehr teuren Mobilitätshilfen alternativlos oder gibt es mitunter günstigere Lösungen? Und wenn ja: Welche Treppenlift-Alternative eignet sich für welche Personengruppe? Antworten auf diese und andere Fragen gibt Heike Bielenstedt, Koordinatorin beim Portal Treppenlift-Pflegekasse.de.

Frau Bielenstedt, auf Ihrem Portal informieren Sie rund ums Thema Barrierefreiheit, insbesondere Treppenlifte. Wann geht es wirklich nicht mehr ohne?
Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, der ist im privaten Umfeld oft zwingend auf einen Treppenlift angewiesen, , sofern eine Rollstuhlrampe nicht mehr ausreicht und kein klassischer Aufzug vorhanden ist.

Der Lift ermöglicht Eigenständigkeit und ist daher nicht mit Treppenraupen oder ähnlichen Produkten zu vergleichen, bei denen es eine Begleitperson braucht. Allerdings haben auch Personen, die prinzipiell laufen können, mit teils starken Einschränkungen zu kämpfen. Hier spielt nicht nur die Schmerzvermeidung, sondern auch die Sturzprophylaxe eine Rolle.

Sie sprechen die Prophylaxe an. Medizinerinnen und Mediziner betonen häufig, dass das Trainieren der Muskulatur im Alter das A und O ist. Wäre da ein Treppenlift nicht kontraproduktiv?

Da haben Sie Recht. Genau hier setzen Lösungen wie die Treppensteighilfe mit Handgriff an. Ein solches System mit Handlauf Treppensteighilfe mit Handgriff an. Ein solches System mit Handlauf ermöglicht das sichere, eigenständige Treppensteigen, indem ein nach vorne oder hinten fallen verhindert wird.

 
Und was ist mit Personen, die nun wirklich nicht mehr schmerzfrei laufen können?
Hier ist ein Treppensteiger, nicht zu verwechseln mit der Treppenraupe für Rollstühle, natürlich keine Option. Da wären Anlehnlifte oder eben klassische Sitzlifte durchaus besser geeignet. Was viele nicht wissen: Die hohen Preise lassen sich durch den Kauf eines gebrauchten Modells signifikant drücken. Und natürlich stehen den meisten Menschen ohnehin Zuschüsse und Fördermittel zur Verfügung.

Welche Zuschussmöglichkeiten gibt es - beteiligt sich die Krankenkassen an Treppenliften oder Alternativen?
Eine direkte Kostenbeteiligung an Treppenliften gibt es nicht. Auch bei Treppensteighilfen wird es eher schwierig. Maßgeblich ist immer, ob ein Produkt als  Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel eingestuft ist.

Dies ist bei Treppenliften nicht der Fall. Mobile, also nicht fest installierte Rollstuhlrampen werden hingegen direkt bezuschusst. Bei kleinen Treppen reicht eine solche Rampe oft aus. da muss es nicht gleich ein Hublift oder gar ein riesiger Außenaufzug sein.

Ihr Portal trägt die “Pflegekasse” im Namen. Ist hier eine Beteiligung vorgesehen?
Indirekt - ja. Der Zuschuss für eine barrierereduzierende Wohnraumanpassung steht allen Personen mit Pflegegrad 1 oder höher zu. Die Versicherungen übernehmen bis zu 4.000 Euro pro Person und maximal 16.000 Euro pro Haushalt. Allerdings wird die Förderung nur einmalig gewährt und ist für sämtliche Wohnraumanpassungen gedacht - also auch den Badumbau,  Badumbau, die Verlegung rutschfester Bodenbeläge oder die Verbreiterung der Türen.

 
Auf Ihrem Portal liest man, dass sich auch der Staat über die Förderbank KfW mit einem Zuschuss an barrierefreien Umbauten beteiligt. Könnte man die beiden Zuschüsse miteinander kombinieren?

Hier muss man aufpassen. Eine Kombination verschiedener Zuschüsse für die gleiche Maßnahme, also den Einbau eines Treppenlifts beispielsweise, ist nicht vorgesehen. Es ist aber sehr wohl möglich, den einen Zuschuss für eine Maßnahme und den anderen für eine andere Maßnahmen zu verwenden. Im Falle der  KfW-Förderung macht es Sinn, sehr teure Umbauten mit der anteiligen Förderung zu finanzieren.

Die KfW übernimmt bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 6.250 Euro. Wird der Standard “altersgerechtes Haus”, der an gewisse Bedingungen geknüpft ist, nicht erreicht, ist die Förderung bei 5.000 Euro gedeckelt. Das sind aber nominell gesehen immer noch mehr als die 4.000 Euro von der Pflegeversicherung.

Kommen wir noch einmal zurück zu den Treppenlift-Alternativen. Wenn der Einbau nicht möglich ist, beispielsweise an einer sehr engen Treppe, was empfehlen Sie in einem solchen Fall?
Also zuerst einmal ist der Treppenlift-Einbau viel häufiger möglich als man denkt. Rein technisch gesehen reicht eine Treppenbreite von 70 cm oft aus. Allerdings haben Sie mit Hinblick auf den Mietwohnungsbau und öffentliche Gebäude absolut Recht. Hier gelten strenge Vorgaben hinsichtlich der Mindest- und Restlaufbreiten. Hier empfehlen wir meist, die Nachrüstung eines Außenaufzugs zu prüfen. Das macht  im Mehrfamilienhaus ohnehin Sinn, da gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden können.

Allerdings kostet ein solcher Aufzug auch um einiges mehr. Im Privathaushalt können Homelifte die Lösung sein. Diese sind nicht zulassungspflichtig, da sie ebenso wie Treppenlift maximal 0,15 m pro Sekunde schnell fahren und keine Aufzugsanlagen im Sinne des Gesetzes sind.

Was raten Sie Personen, die sich die Frage stellen: Treppenlift, Treppensteighilfe oder doch lieber direkt ein richtiger Aufzug?
Ganz klare Antwort: Informieren Sie sich. Das können Sie online, zum Beispiel auf unserem Portal, tun. Eine persönliche Beratung ersetzt die Onlinerecherche aber nicht. Nur in Absprache mit einem Fachbetrieb kann man zur passenden Lösung gelangen. Die Spezialisten vermessen die Treppe und wissen, welche baurechtlichen oder versicherungstechnischen Fallstricke drohen könnten -  prüfen die Einbauvoraussetzungen also auf Herz und Nieren.

Wir vermitteln Ratsuchende daher immer zu regionalen Fachhändlern, die im Idealfall auf verschiedene Lösungen spezialisiert sind und daher so unabhängig wie möglich beraten.

Redakteur:

Online Redaktion aus Buxtehude

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