Sicherheit auf Containerschiffen: Auch Deo ist ein Gefahrgut
tk. Buxtehude. Große Aufregung um einen Unglücksfall: Am 1. Mai brannte der Containerfrachter "Atlantic Cartier" im Hamburger Hafen. Erst später kam heraus: Geladen hatte das Schiff auch radioaktive Stoffe und Munition. Einige Monate zuvor sorgte die "MSC Flaminia" der Buxtehuder Reederei NSB für Schlagzeilen. Auch sie hatte Gefahrgutcontainer an Bord als sie im Atlantik in Brand geriet. Das WOCHENBLATT hat bei der NSB nachgefragt: Sind tickende Zeitbomben auf den Weltmeeren unterwegs oder ist diese Sicherheitsdebatte überzogen?
Ausgangslage: Kein einziges Containerschiff ist ohne Gefahrgüter an Bord unterwegs. Das sei ein alltäglicher Vorgang und für Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen wichtig, so NSB-Sprecherin Bettina Wiebe. Hinzu kommt: Dinge des täglichen Bedarfs, die es in jedem Supermarkt zu kaufen gibt, fallen beim Transport unter Gefahrgutklassen. Das können Deo und Parfüm, Batterien oder Haushaltsreiniger sein. Beispiel: Ein einzelnes Einwegfeuerzeug ist ungefährlich, ein ganzer Container aber nicht. Sobald Stoffe entzündlich oder explosiv sind, werden sie in eine Gefahrgutklasse eingeordnet und beim Transport gelten Sicherheitsbestimmungen.
An Bord eines Schiffes, erklärt die NSB-Sprecherin, gelten strenge internationale gültige Regeln: Es sei genau definiert, wie Gefahrgüter verpackt und wie die entsprechenden Container verstaut werden. So müssen zum Beispiel Sicherheitsabstände eingehalten werden. In den schiffseigenen Stauplänen sei jeder einzelne Stellplatz eines Gefahrgutcontainers aufgeführt. Die Reederei und die Besatzung wissen zudem, wie viele Transportbehälter mit welchen Inhalten an Bord sind. Zudem sei jeder Container von außen gut sichtbar mit detaillierten Informationen zum Inhalt versehen.
Eine hohe Gefahr gehe allerdings von nicht oder falsch deklarierten Containern aus, so die Unternehmenssprecherin. Eine Reederei müsse sich auf die korrekten Angaben des Versenders verlassen können. Kontrollen im Hafen und durch den Zoll seien ein wichtiges Instrument, um Falschdeklarationen aufzudecken. Der Verband deutscher Reeder habe kürzlich Vorschläge zur besseren Kontrolle von Gefahrgütern vorgelegt, so Bettina Wiebe. Das sei insbesondere in Asien erforderlich.
Dass Schiffe der NSB radioaktives Material an Bord haben, komme nicht vor. Die Charterverträge schließen das aus, so die Sprecherin.
• Gefahrgüter werden weltweit nach Gefahrgutklassen eingeordnet. Die Einteilung wurde von den Vereinten Nationen festgelegt. Es gibt insgesamt neun Gefahrgutklassen mit einzelnen Untergruppen. Beispiel: Klasse 1 sind explosive Stoffe und Klasse 2 Gase und gasförmige Stoffe. Radioaktives Material fällt unter die Gefahrgutklasse 7.
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