Garten- und Landschaftsbau
CDU-Politiker fordern Befreiung von Mautpflicht
Michael Grosse-Brömer aus Brackel und andere CDU-Bundestagsabgeordnete haben Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) aufgefordert, Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus von der Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die Lkw-Mautpflicht zu befreien. Obwohl im Bundesfernstraßenmautgesetz ein Ausnahmetatbestand für Handwerker und mit dem Handwerk vergleichbare Berufe wie Garten- und Landschaftsbauer vorgesehen sei, unterlasse es die Bundesregierung, diesen Berufszweig von der ab 1. Juli geltenden Mautpflicht zu befreien.
„Mit großem Unverständnis haben ich festgestellt, dass Gärtner sowie Betriebe der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau nicht bei diesen Ausnahmen berücksichtigt wurden", kritisiert Grosse-Brömer. Bundesverkehrsminister Wissing müsse dafür sorgen, diese Ungleichbehandlung zu stoppen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Garten- und Landschaftsbaubetriebe in der Fläche mit der Maut belastet werden, während entsprechende Betriebe in großen Städten ihre Kundschaft erreichen können, ohne mautpflichtige Straßen zu benutzen." Betriebe auf dem Land würden so für ihre geografische Lage bestraft. "Diese gezielte Benachteiligung des ländlichen Raums ist nicht akzeptabel", betont Grosse-Brömer.
Mit der vom Bundesamt für Logistik und Mobilität veröffentlichten Liste der handwerklichen Tätigkeiten sei die Situation entstanden, dass der Produktionsgartenbau für seine betrieblichen Transporte von der Maut befreit ist, der gewerbliche Gartenbau wie Friedhofsgärtnereien, Gartencenter- und Landschaftsbauunternehmen aber nicht. Zwar zähle der Garten- und Landschaftsbau nicht zum traditionellen Handwerk im Sinne der Handwerksordnung, die Betriebe führten aber mit dem Bau und
der Pflege z.B. von Grünflächen Tätigkeiten aus, die mit einer handwerklichen Tätigkeit vergleichbar sind, erklärt Grosse-Brömer.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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