Neue Corona-Regeln in Niedersachsen
Ab Sonntag gilt 2G im Einzelhandel / Weihnachten bis Neujahr: Kontaktbeschränkung
Update: Ab Sonntag, 12. Dezember, gilt in Niedersachsen für Körpernahe Dienstleistungen fortan in allen drei Warnstufen die 3G-Regelung, sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. In Warnstufe 1 muss eine medizinische Maske getragen werden, in Warnstufe 2 und 3 FFP2-Masken.
Für den Einzelhandel bleibt die Zulassungsbeschränkung für Ungeimpfte (siehe unten) hingegen, hier gilt 2G jetzt bereits ab Warnstufe 1.
(as). Ab Sonntag, 12. Dezember, gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung. Diese ist bis vorerst 19. Januar in Kraft.
Das sind die neuen Regeln:
- Im Einzelhandel greift ab sofort auch schon in Warnstufe 1 die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene). Weiterhin muss dort eine medizinische Maske getragen werden. Von der 2G-Vorgabe ausgenommen sind: Wochenmärkte, Lebensmittel- und Getränkehändler, Apotheken, Optiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechnik, Fachhandel für Babybedarf, Drogerien, Sanitäts- und Reformhäuser, Gartencenter, Tankstellen, Futtermittelhandel, Floristen, Buchläden, Post, Werkstätten, Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel.
- Auch die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen) gelten schon in Warnstufe 1.
- Drei Tage vor Ferienbeginn, ab dem 20. Dezember, kann die Präsenzpflicht für Schüler nach Antrag der Eltern aufgehoben werden. Nach den Weihnachtsferien müssen sich die Schüler eine Woche lang täglich testen. Auch Schüler unter 14 Jahren müssen dann eine medizinische Maske tragen.
- Bei 2G-Plus entfällt der Testnachweis, wenn die Person bereits die Drittimpfung hatte (Booster) oder bei genesenen Menschen mit einer sogenannten "Durchbruchsinfektion" nach vollständiger Erst- und Zweitimpfung.
- Im ÖPNV müssen Fahrgäste in Landkreisen und kreisfreien Städten, welche sich in der Warnstufe 2 oder 3 befinden, in Bussen und Bahnen, sowie an den Haltestellen, eine Maske des Typs FFP2 oder KN95 tragen.
Vom 24. Dezember bis 2. Januar gibt es in Niedersachsen eine "Weihnachts- und Neujahrsruhe": Es gelten die verschärften Regeln der Corona-Warnstufe 3:
- Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte auf einen Haushalt plus zwei Personen. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit.
- Private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen sind nur noch bis 25 Personen im Innenbereich und bis 50 Personen im Außenbereich zulässig. Kinder und Jugendliche werden bei den 25 Personen mitgerechnet.
- Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind sowohl drinnen als auch draußen nur noch zulässig, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind.
- Tanzveranstaltungen sind verboten, ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.
- Weihnachtsmärkte müssen in dieser Zeit schließen, ebenso alle Clubs und Diskotheken.
- Im Übrigen gilt 2G im Einzelhandel und 2Gplus in vielen weiteren Bereichen, solange nicht die Kapazität auf maximal 70 Prozent gesenkt wird.
Die Auswirkungen des Beschlusses des OVG Lüneburg (siehe Artikel unten) mit dem 2G-Plus bei körpernahen Dienstleistungen außer Vollzug gesetzt wurde, werden jetzt noch in die Überarbeitung der neuen Corona-Verordnung eingearbeitet.
Ministerpräsident Stephan Weil mahnt, in den nächsten Tagen und Wochen besonders vorsichtig zu sein und betont die Notwendigkeit der starken Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: „Wir können leider dem Virus nicht die Regeln vorgeben, nach denen es sich entwickelt. Wir erleben, dass sich das Virus als sehr hartnäckiger und wandelbarer Gegner erweist, auf den wir uns alle immer wieder neu einstellen müssen. Wir befinden uns in einem neuen Wettlauf: wir müssen versuchen, eine Omikron-Welle so lange wie irgend möglich hinauszuschieben, um insbesondere die Boosterimpfungen voranzutreiben. Wir müssen unbedingt verhindern, dass Delta und Omikron unser Gesundheitssystem über die Belastungsgrenze hinaus strapazieren.“
Redakteur:Anke Settekorn aus Jesteburg |
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