"Zeitreise: Vor 50 Jahren im WOCHENBLATT"
Millionen Jugendliche waren plötzlich erwachsen

- Die Titelseite des Nordheide WOCHENBLATT im Januar 1975: Die größte Neuerung war die mit dem Jahreswechsel eingeführte Volljährigkeit ab 18 Jahren
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Das Jahr 1975 liegt ein halbes Jahrhundert zurück – eine Zeit voller Veränderungen, Herausforderungen und Entwicklungen, die auch unsere Region nachhaltig geprägt haben. Mit der neuen Mini-Serie „Zeitreise: Vor 50 Jahren im WOCHENBLATT“ lädt das WOCHENBLATT seine Leserinnen und Leser ein, regelmäßig in die Vergangenheit einzutauchen: Welche Schlagzeilen prägten 1975 die Titelseite? Welche Themen bewegten die Menschen damals? Und welche davon haben bis heute an Relevanz oder Aktualität nichts eingebüßt?
Plötzlich mündig
Endlich Auto fahren, Verträge abschließen, Alkohol und Zigaretten kaufen und allein entscheiden! Auf den 18. Geburtstag und damit auf die eigene Volljährigkeit wartet wohl jeder Jugendliche sehnsüchtig. Dass das allerdings nicht "schon immer so war", sondern das Erwachsenendasein vor mehr als 50 Jahren erst im Alter von 21 Jahren begann, wissen viele junge Menschen gar nicht. Auch das WOCHENBLATT berichtete damals auf seiner Titelseite über die Neuerung.

- Im Innenteil des Neuen Stader WOCHENBLATT mahnte man, Aufklärung über Rechte und Pflichten der 18-Jährigen nicht zu vernachlässigen
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"Vieles neu im neuen Jahr", titelte das WOCHENBLATT in seiner Ausgabe am 2. Januar 1975. Das "erste und wohl wichtigste der neuen Gesetze" sei die Herabstufung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre. Durch diese Gesetzesänderung wurden mit dem Jahreswechsel 1974/1975 auf einen Schlag 2,5 Millionen Jugendliche zu Erwachsenen. Rosige Aussichten seien das für alle jungen Menschen - schließlich könne ein 18-Jähriger nun ohne elterliche Zustimmung "heiraten, wenn ihm der Sinn danach steht" oder "wenn ihn die Penne ärgert", könne er sie ohne "Vaters Veto" verlassen. Doch man witterte auch Tücken und Verlockungen, die mit der neu gewonnen Freiheit einhergingen. Über finanzielle und rechtliche Folgen könnten sich so manche frisch Erwachsengewordene noch nicht im Klaren sein.
Dass der Eintritt der Volljährigkeit herabgestuft werden solle, war Anfang der 1970er schon länger Thema gewesen. Befürworter nannten die hohe Eigenverantwortung der ab 18-Jährigen in vielen Lebensbereichen als einen der Gründe für die Herabstufung. Ein Großteil hatte bereits sein eigenes Einkommen und bestimmte auch selbst darüber. In der DDR war man schon seit dem Jahr 1950 mit 18 Jahren volljährig.
Der Bundestag verabschiedete die Senkung des Volljährigkeitsalters im März 1974 mit großer Mehrheit. Es war ein wichtiger Schritt, junge Erwachsene stärker in die Verantwortung zu nehmen und ihre Rechte und Pflichten der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen.
Heute Normalität
Heutzutage kann sich kaum jemand vorstellen, dass man mit 18 Jahren noch nicht volljährig ist. Ganz im Gegenteil: In den vergangenen Jahren wurde immer wieder diskutiert, ob zumindest das Wahlalter um zwei Jahre herabgesenkt werden sollte. In einigen Bundesländern, u.a. in Niedersachsen, Hamburg und Bremen, dürfen 16-Jährige auf kommunaler Ebene bereits ihre Stimme abgeben. Und auch bei den Europawahlen 2024 galt bereits das Wahlrecht ab einem Alter von 16 Jahren.
Wahlrecht bald ab 16?
Befürworter des Wahlrechts ab 16 argumentieren, dass junge Menschen bereits Verantwortung in vielen Lebensbereichen übernehmen, wie etwa durch Arbeit oder politische Mitgestaltung in der Schule. Studien zeigen, dass 16- und 17-Jährige ebenso gut informierte Entscheidungen treffen können wie ältere Wähler. Zudem könnte das frühere Wählen das politische Interesse und die Partizipation junger Menschen fördern, da sie in der Schule noch besser auf politische Themen vorbereitet werden.

- Im Neuen Buxtehuder WOCHENBLATT klärte man die 18-Jährigen über ihre Rechte und Pflichten auf
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Gegner hingegen bezweifeln die Reife und das Wissen Jugendlicher, um fundierte Wahlentscheidungen zu treffen. Sie verweisen darauf, dass der präfrontale Kortex, der für rationales Denken zuständig ist, erst später vollständig ausgereift sei. Zudem wird oft gefordert, das Wahlrecht an die Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit zu koppeln, da diese den Beginn rechtlicher Eigenverantwortung markieren.
Vor 50 Jahren übrigens, vor der Abstufung, war man zwar erst mit 21 volljährig, wählen durften junge Menschen aber schon mit 18 Jahren. Das wurde im Jahr 1970 beschlossen, 1972 wurde diese Änderung eingeführt. Drei Jahre später folgte dann die Abstufung des Volljährigkeitsalters auf 18, die bis heute im Grundgesetz festgelegt ist.



Redakteur:Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf |
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