Grünen Ortsverband Rosengarten
Stellungnahme zur Windenergie-Planung

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Die Grünen Rosengarten haben dem Landkreis Harburg eine Stellungnahme zur geplanten Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen übermittelt. Das Dokument wurde am 13. März im Rahmen der offenen Ortsverbandssitzung in Eckel einstimmig verabschiedet. 

Die Stellungnahme der Grünen lautet wie folgt: 
"Abgesehen von vielen anderen wichtigen Funktionen hat der Wald eine wichtige Klimaschutzleistung, indem pro Hektar etwa 400 Tonnen CO₂ in lebenden Bäumen, 15 Tonnen CO₂ im Totholz und 322 Tonnen CO₂ in der organischen Bodensubstanz gespeichert werden (4. Bundeswaldinventur 2022).

Diese CO₂-Speicherleistung wird durch den Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten erheblich eingeschränkt, da zahlreiche Bäume gefällt und Zufahrtswege in umfassendem Ausmaß versiegelt werden müssen. Allerdings sind nicht alle Wald- und Forstflächen einander gleichzusetzen. In gesunden, funktionstüchtigen und ökologisch wertvollen Wäldern mit einheimischen Laub-Baumarten ist die Errichtung von Windenergieanlagen auszuschließen.

Anders verhält es sich mit naturfernen Forsten, die sich als Holzplantagen mit gepflanzten Kiefern, Fichten oder anderen Nadelbaum-Monokulturen darstellen. Hier ist nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten der Bau von Windenergieanlagen möglich.

Zur konkreten WEN-Planung in Rosengarten: Die Flächen Rosengarten 01 und 02 im Forst Rosengarten-Stuvenwald nordwestlich Paul Roth Stein lehnen wir ausdrücklich ab. Hier handelt es sich um eine zentrale Fläche des LSG Rosengarten-Stuvenwald. Die Topografie ist extrem kleinräumig strukturiert, enge, tiefe Schluchten wechseln sich ab mit steilen Anhöhen, durch die die Waldwege als enge Serpentinen, also fast gebirgsmäßig, geführt werden. Aufgrund der weiten Entfernung des Gebietes von ausgebauten Straßen ist zur Erschließung mit erheblichen Wegebaumaßnahmen zu rechnen, die zu nicht wiedergutzumachenden Schäden an dem ökologisch wertvollen Waldgebiet führen werden.

Nach dem Bau von Windkraftanlagen muss eine gut ausgebaute Zuwegung für Wartungs- und Löschfahrzeuge erhalten bleiben. Für die lange Wegstrecke zu den Flächen ROS 01 und ROS 02 zur ausgebauten Straße gehen erhebliche Waldflächen für immer verloren, zumal die enge Serpentinenzuwegung durch eine geänderte Trassenführung ersetzt werden muss. Dieser erhebliche Verlust an hochwertigen Waldflächen mit ihrem hohen Kohlenstoff-Speichervermögen ist der Grund für die Ablehnung der Aufnahme dieser Flächen in das Windenergieprogramm des Landkreises Harburg."