Da lachen ja die Hühner! Hobbyhühnerhalter ärgert sich über bürokratische Hürden

Florian Pillip hält im Garten zehn Hühner und drei Hähne Fotos: lt
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lt. Regesbostel. Da lachen ja die Hühner, dachte sich Florian Pillip (37) im wahrsten Sinne, als er kürzlich einen dicken Brief vom Landkreis bekam. Der Inhaber einer Agentur für Grafik-Design war überrascht, wie viel bürokratischer Aufwand nötig ist, um jeden Tag ein frisches Frühstücksei auf dem Tisch zu haben.
Auf dem Grundstück der Pillips leben seit 2015 zehn Hühner und drei Hähne. Sie sind ordnungsgemäß bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gemeldet (siehe unten). Als Besitzer war aber Pillips Schwager eingetragen, der inzwischen nicht mehr auf dem Hof lebt.
"Dass eine Ummeldung auf meinen Namen so kompliziert sein würde, hätte ich nicht gedacht", sagt der Hobbyhühnerhalter. Er sei davon ausgegangen, dass bei der Behörde einfach der Name des Hühnerhalters ausgetauscht werden könnte - doch Pustekuchen.
Ein mehrere Seiten langer Antrag flatterte ins Haus. Obwohl sich der Tierbestand an sich nicht verändert hatte, musste Pillip noch einmal genau die gleichen Papiere ausfüllen, wie es auch schon sein Schwager bei der Anmeldung der Tiere getan hatte.
Weil teilweise nicht ersichtlich war, was angekreuzt werden musste, holte Pillip sich telefonische Hilfe von einer Verwaltungsmitarbeiterin. Unter anderem musste der Tierfreund ein "Einzelunternehmen" für seine Hobbyhühnerhaltung anmelden und seine Hähne als "Legehennen" deklarieren.
"Die Zeit, die ich und die Behördenmitarbeiter in meine Hühner investiert haben, hätte man sicher auch sinnvoller verbringen können", sagt Pillip. Die nächsten Frühstückseier wird er deshalb besonders aufmerksam genießen, da er erfahren hat, wie viele bürokratische Hürden zu nehmen sind, bis man das frische Ei vom eigenen Huhn verzehren kann.

Das sagt die Behörde dazu
"Das Ganze ist wirklich sehr bürokratisch", gibt Bernhard Frosdorfer, Sprecher des Landkreises Harburg, auf WOCHENBLATT-Nachfrage zu. Er weist gleichzeitig darauf hin, wie wichtig es sei, die Verordnung des Landes zur Registrierung bestimmter Tierarten einzuhalten.
Bei einem Tierseuchenausbruch müsse man genau wissen, wo es weitere Tierbestände - egal welcher Größenordnung - gebe, um eine Ausbreitung zu verhindern, so Frosdorfer.
Da bei der Registrierung tatsächlich nicht zwischen einem Hobbyhalter und einem Großbetrieb unterschieden werde, leiste das Veterinäramt bei der Verschickung der Antragsunterlagen schon eine gewisse Vorarbeit, indem nur die relevanten Anlagen weitergegeben würden.
Dass Florian Pillip den gleichen Antrag wie sein Schwager ausfüllen musste anstatt einfach nur den Namen umtragen zu lassen, sei sicherlich lästig, aber Vorschrift, so Frosdorfer.

• Grundsätzlich sind alle Besitzer von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel (außer Tauben) und Pferden meldepflichtig zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Hierbei ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung, Pensionstierhaltung - Reitställe - oder Hobbyhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden.
www.ndstsk.de
www.huehner-haltung.de

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Bürokratie pur: Der Hobbyhühnerhalter brauchte Hilfe beim Ausfüllen des Antrages zur Hühnerhaltung
Redakteur:

Lena Stehr

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