Wer griff zum Pinsel?
Eine Stader Straße und ihre ominösen Farbmarkierungen
Es ist eines der attraktivsten Wohngegenden in Stade: Zwischen Horstsee und Schwinge stehen schmucke Ein- und Zweifamilienhäuschen sowie einige Reihenhäuser. Das verkehrsberuhigte Quartier wird durch die Steudelstraße erschlossen. Dort werfen Fahrbahnmarkierungen Fragen auf. Ein Leser wandte sich an die Redaktion. Das WOCHENBLATT sorgt gern für Aufklärung. Auf Nachfrage im Stader Rathaus stellt sich der Sachverhalt als eindeutig heraus.
Hat hier jemand seinen privaten Parkplatz markiert?
"Auf dem Fußweg in der Steudelstraße haben Unbekannte vor über zehn Jahren gefälschte Parkplatzmarkierungen auf den Fußweg gepinselt, um dort verbotenerweise parken zu können", berichtete Leser H. Er wollte wissen, warum sich die Stadt bislang nicht darum gekümmert hat, die vermeintlich illegalen Markierungen zu beseitigen. Die Leser-Mail war Anlass genug, der Sache auf den Grund zu gehen: Ist wirklich jemand so dreist, einfach zur Sprühdose bzw. zu Farbeimer und Pinsel zu greifen, um sich auf öffentlichem Grund einen Parkplatz zu sichern? Interessant wäre auch die Frage, was passiert, wenn dort jemand in gutem Glauben sein Auto abstellt und dann ein Knöllchen erhält.
Doch die meisten Fragen, die das WOCHENBLATT zu den ominösen Markierungen an die Stadt richtete - etwa zu den Kosten für eine Beseitigung der Farbmarkierungen -, stellten sich jetzt als überflüssig heraus. Denn die Markierungen wurden tatsächlich von der Stadt vorgenommen. Es handele sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, der rein rechtlich gar keinen Gehweg habe, so der städtische Pressesprecher Stephan Voigt. "Die gesamte Verkehrsfläche, also auch der baulich vorhandene Gehweg, kann gleichberechtigt von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern genutzt werden."
Da für verkehrsberuhigte Bereiche aber markierte Parkplatzflächen erforderlich seien, seien diese seitens der Stadt so eingezeichnet worden, erläutert Voigt. Diese Auskunft hat auch der Redaktion einen Erkenntnisgewinn gebracht. Herrn H. dürfte mit diesem kleinen Erklärstück hoffentlich geholfen sein.
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