Betreuungsquote in Stader Kitas durchschnittlich bei 35 Prozent
Jedes dritte Kita-Kind in einer Notgruppe
jd. Stade. Der Brandbrief der Kita-Beschäftigen im Kirchenkreis Stade hat für viel Aufsehen gesorgt und bereits zu Reaktionen in der Politik geführt. Doch wie stellt sich die aktuelle Situation in den Stader Kitas dar? Zumindest bis zum 14. Februar gilt in Niedersachsen noch das Szenario C, nach dem eine Notbetreuung mit einer Auslastung von 50 Prozent zulässig ist. Diese Quote ist in Stade bisher nur in einzelnen Einrichtungen ausgeschöpft worden.
Anders als im vergangenen Frühjahr ist der große Ansturm auf die Notgruppen offensichtlich ausgeblieben. Nach Angaben der Stadt befindet sich derzeit rund ein Drittel der Kita-Kinder in der Notbetreuung. In der Hansestadt werden rund 2.000 Kinder in 28 Kindergärten betreut. 14 davon befinden sich in städtischer Trägerschaft.
Die Notbetreuung startete am 11. Januar nach dem Ende der Weihnachtsferien. Da lag die Betreuungsquote in den Stader Kitas im Schnitt bei 29 Prozent. Seitdem ist diese Quote pro Woche um zwei Prozentpunkte gestiegen. In der vierten Woche beträgt sie mittlerweile 35 Prozent, wobei es kaum größere Unterschiede zwischen den Kitas in städtischer und freier Trägerschaft gibt. Allerdings gibt es einige Kitas, die wegen Erreichen der 50-Prozent-Grenze keine Aufnahmekapazitäten mehr haben.
Da der Bedarf an Betreuungsplätzen in den Notgruppen augenscheinlich nicht so hoch ist wie zu den Kita-Schließungen während der ersten Corona-Welle, hat die Stadt dieses Mal auf ein förmliches Antragsverfahren verzichtet. "Wer einen Platz für sein Kind benötigt, kann sich direkt an die Kita-Leitungen wenden und formlos um die Zuteilung eines Platzes bitten", sagt Bürgermeister Sönke Hartlef.
Diese unbürokratische Vorgehensweise habe sich bewährt. Die Kitas hätten mit dieser Praxis durchweg positive Erfahrungen gemacht. Nur in Einzelfällen seien bei begründeten Zweifeln Anträge und Arbeitsbescheinigungen angefordert worden.
Folgende Kriterien gelten für die Aufnahme in die Notbetreuung:
- Tätigkeit mindestens eines Erziehungsberechtigten in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse
- Unterstützungsbedarf für das Kinder (hier vor allem Sprachförderbedarf)
- Vorschulkinder
- Besondere Härtefälle (z. B. Kindeswohlgefährdung, drohende Kündigung oder erheblicher Verdienstausfall)
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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