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Patientenakten werden jetzt digital

Nach langer Vorbereitung kommt dieses Jahr die elektronische Patientenakte (ePA) | Foto: AdobeStock / Suriyo
  • Nach langer Vorbereitung kommt dieses Jahr die elektronische Patientenakte (ePA)
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Nach mehreren Jahren der Vorbereitung wird in Deutschland dieses Jahr die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Der Startschuss fiel am 15. Januar zunächst in ausgewählten Modellregionen (Hamburg, Franken und das Umland in Nordrhein-Westfalen). Nach vier bis sechs Wochen Testphase soll die ePA dann bundesweit für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein.

In der ePA können verschiedene Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und Medikationspläne gespeichert werden. Auf die zentralisiert gespeicherten Daten können dann sowohl behandelnde Ärzte als auch die Patienten und Patientinnen zugreifen. Dies ermöglicht einen ganzheitlichen Überblick über den Gesundheitszustand des Patienten. Infolgedessen soll die Diagnostik schneller und Behandlungen effizienter werden. Zudem sollen Doppeluntersuchungen vermieden und mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten schneller erkannt bzw. vermieden werden.

Auch die Patientenautonomie soll durch die ePA erhöht werden. So sollen die Versicherten ihre Daten über eine spezielle App (s. Kasten) jederzeit einsehen und ergänzen. Zudem können sie selbst entscheiden, welche Informationen gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Die Krankenkassen richten die ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten ein. Wer dies nicht will, muss dem Vorgang aktiv widersprechen.

Die Speicherung der Daten erfolgt verschlüsselt. Durch zusätzliche Zugriffskontrollen sollen die Informationen besser geschützt sein als in Papierform. Jeder Zugriff wird zudem protokolliert, sodass Patienten nachvollziehen können, wer ihre Daten eingesehen hat. Diese Funktion soll jedoch erst 2030 vorhanden sein.

Trotz hoher Sicherheitsstandards bestehen bei der ePA potenzielle Risiken wie mögliche Datenlecks und Cyberangriffe. Das größte Einfallstor könnten die Endgeräte der Versicherten darstellen, da diese eventuell nicht ausreichend gesichert sind.

In europäischen Vergleich liegt Deutschland bei der Einführung der elektronischen Patientenakte eher im Mittelfeld oder sogar zurück. Vorreiter waren Dänemark, Finnland und Schweden vor rund 20 Jahren, bereits genutzt wird sie auch in Estland, Lettland und Österreich.

Spezielle App für den Aktenzugriff

Patienten können über eine spezielle App jederzeit und überall auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen und diese verwalten. Auf diesem Weg können Daten und Dokumente nicht nur eingesehen, sondern auch selbst hochgeladen werden. Auch das Löschen von Dokumenten ist möglich. Die App kann sowohl auf dem Smartphone als auch am PC, Laptop oder Tablet genutzt werden.

Für die erstmalige Nutzung ist eine Registrierung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über die Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN oder die Gesundheits-ID, die bei der Krankenkasse beantragt werden kann. Es ist auch möglich, die ePA ohne aktive App-Nutzung zu verwenden.

Gut zu wissen: Die ePA-App ist eine separate App, die sich von der bisherigen Krankenkassen-App sowie der E-Rezept-App unterscheidet. Sie ist zudem nicht universell. Jede gesetzliche Krankenkasse bietet eine eigene, spezielle ePA-App an. Beim Wechsel der Krankenkasse wird die elektronische Patientenakte automatisch und ohne Zutun des Versicherten übertragen.  

Impfpass und Zahn-Bonusheft

Wichtige Gesundheitsdokumente wie Impfpass oder Zahn-Bonusheft werden mit der ePA ebenfalls digital verfügbar. Bisher gab es beides in Papierform, Impfungen und zahnärztliche Kontrolluntersuchungen wurden dort handschriftlich und mit einem Stempel dokumentiert. Diese Termine lassen sich übrigens in das digitale Format übertragen. Ein großer Vorteil des digitalen Heftes bzw. Passes ist, dass es bzw. er nicht verloren gehen kann. 

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