Bebauungsplan muss geändert werden
Sieben neue Windräder: Windpark in Stade geplant
Der Landkreis Stade muss bis Ende 2026 fast vier Prozent seiner Fläche für die Windkraft-Nutzung ausweisen. Das hat das Land so vorgegeben. Das bedeutet - je nach Berechnungsweise - in etwa eine Verdoppelung der bestehenden Vorrangflächen für die Windenergie. Während der Landkreis gerade dabei ist, im Rahmen einer Neufassung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) neue Kriterien für die Ausweisung von Windparks zu erarbeiten, befassen sich manche Kommunen bereits mit konkreten Planungen - in Erwartung dessen, dass bestimmte Flächen im Gemeinde- bzw. Stadtgebiet für die Windkraft ausgewiesen werden. Auch in Stade wird bereits tüchtig geplant.
Fläche wurde im bisherigen RROP verworfen
Bis zu sieben Windräder sollen jenseits der Bahnlinie nördlich der Stader Ortschaft Haddorf aufgestellt werden, davon eines hinter der Stadtgrenze auf Hammaher Gemeindegebiet. Bei dem geplanten Windpark handelt es sich um eine Fläche, die bereits für das bestehende RROP als mögliche Potenzialfläche für die Windkraft-Nutzung geprüft wurde. Ihre Aufnahme ins RROP wurde schließlich verworfen - mit der Begründung, dass sie nur 1,6 Kilometer Abstand zum nächstgelegenen Windpark westlich von Bützfleth aufweist. Ein Unterschreiten des Vier-Kilometer-Mindestabstandes gilt nach den bisherigen RROP-Vorgaben als Ausschlusskriterium.
Gemeinsame Investition von Stadtwerken und Alterric
Dieses Kriterium dürfte bei der Neuauflage des RROP entfallen. Darauf vertrauend, dass aus der Potenzialfläche am Ende tatsächlich eine Vorrangfläche wird, laufen in Stade bereits die Planungen. Mit den Stader Stadtwerken und der Firma Alterric aus Deutschland gibt es bereits gemeinsame Investoren. Diese haben aber noch mehr mit der rund 100 Hektar großen Fläche vor. Dort sollen nicht nur drehende Windräder für eine umweltfreundliche und nachhaltige Stromerzeugung sorgen, sondern auch Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die auf den nicht benötigten Flächen zwischen den Windrädern aufgestellt werden. Als planungsrechtliche Grundlage muss der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. Auch die Aufstellung eines Bebauungsplans ist zwingend erforderlich.
Landkreis sieht Kombi-Flächen kritisch
Auch die Verträge werden bereits vorbereitet. Bevor diese unterschriftsreif sind, muss noch eine Abstimmung mit dem Landkreis erfolgen. Dabei gibt es eine kleine Meinungsverschiedenheit: Im Stader Kreishaus wird die geplante Kombination von Windkraft und Photovoltaik auf einer gemeinsamen Fläche kritisch gesehen. Es sollen offenbar unklar sein, ob solche Kombi-Flächen überhaupt der vom Land festgelegten Flächenquote für die Windenergie zugeschlagen werden können. Die Stadt hingegen verweist auf "eine rechtliche Prüfung beim Vorhabenträger", wonach eine solche Kombination doch möglich sein soll. Voraussetzung dafür ist, dass die Fläche für die Windräder voll ausgenutzt wird und die Photovoltaikanlagen nur auf den übrigen "Restflächen" aufgestellt werden.
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