Alle Hauskatzen sollten kastriert sein
Sieben von elf Kommunen im Kreis Stade haben eine Katzenschutzverordnung
Auf das Leid von rund zwei Millionen Streunerkatzen allein Deutschland macht jetzt die Tierschutzorganisation TASSO anlässlich des Weltkatzentages am 8. August aufmerksam (das WOCHENBLATT berichtet dazu hier: bitte klicken). Damit Katzen sich nicht weiter unkontrolliert vermehren, setzen sich die Tierschützer sich für eine bundesweite Kastrationspflicht von Hauskatzen mit Freigang ein. Bisher liegt es in der Hand der Kommunen, solche Vorschriften zu erlassen. Doch bislang haben bundesweit nur zehn Prozent der Städte und Gemeinden davon Gebrauch gemacht. Im Landkreis Stade ist die Situation etwas besser. Dort gibt es in sieben von elf Kommunen bereits eine Katzenschutzverordnung. Doch solange sich Halter von "Freigängern" nicht daran halten und ihre Kater und Katzen nicht kastrieren lassen, ist es kaum möglich, das Tierelend einzudämmen.
Appell an die Katzenhalter
Daher appelliert der Landkreis Stade an das Verantwortungsbewusstsein der Katzenhalter. Denn die Kastration der Streunerkatzen allein reicht nicht aus, um das Problem ihrer unkontrollierten Vermehrung in den Griff zu bekommen. Die Streunerkatzen paaren sich nicht nur untereinander, sondern auch mit freilaufenden Besitzerkatzen aus der Umgebung. Unkastrierte Katzen beiderlei Geschlechts finden aufgrund ihres Sexualverhaltens schnell zueinander. So legen unkastrierte Kater mitunter viel größere Strecken als gewöhnlich zurück, wenn sie weiter entfernt eine rollige Katze bemerken. Das ist übrigens auch ein Grund für das plötzliche Verschwinden von Katern.
Verordnungen zum Katzenschutz
Das bedeutet letztlich, dass fortpflanzungsfähige Hauskatzen mit Freigang ebenfalls zur unkontrollierten Vermehrung der Streunerkatzen und damit zur Verschärfung des Katzenelends beitragen. Um welche Dimensionen es gehen kann, macht ein Zahlenbeispiel deutlich: So kann eine nicht kastrierte Katze rein rechnerisch in nur sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen haben. Um Halter von Hauskatzen in die Pflicht zu nehmen, haben einige Kommunen im Landkreis Stade bereits Katzenschutzverordnungen erlassen. Diese Verordnungen, die eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen mit Freigang vorschreiben, gibt es bereits in den Gemeinden Drochtersen und Jork, den Samtgemeinden Apensen, Fredenbeck, Nordkehdingen und Oldendorf-Himmelpforten sowie in der Hansestadt Buxtehude.
Besser ist es natürlich, wenn Katzenhalter nicht erst aufgrund einer Verordnung tätig werden, sondern von sich aus aktiv zur Linderung des Katzenelends beitragen. Neben der Kennzeichnung und Registrierung sei die Kastration aller Katzen elementarer Bestandteil einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung, heißt es vom Landkreis. So könnte eine Überlastung der Tierheime vermieden werden. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, nicht nur Freigängerkatzen, sondern auch Wohnungskatzen kastrieren zu lassen. Auch diese Katzen entwischen mal und zeugen dann mit Artgenossen Nachwuchs.
Kastrierte Katzen sind entspannter
Die Kastration ist aber nicht nur die einzige Möglichkeit, das tierschutzrelevante Problem der Streunerkatzen in den Griff zu bekommen, sie kann auch für die Katzen von Vorteil sein - auch wenn es sich um einen operativen Eingriff handelt. Die Tiere werden nach einer Kastration insgesamt ruhige und entspannter. Denn sie unterliegen nicht mehr dem Stress und den Anstrengungen, denen sie sonst aufgrund ihres hormonell bedingten Paarungs- und Fortpflanzungsverhalten ausgesetzt wären. Auch der Stoffwechsel einer kastrierten Katze passt sich dieser Veränderung an. So braucht die Katze nach der Kastration nicht mehr so viel Nahrungsenergie wie vorher. Daher sollte das neue Futter idealerweise weniger Kalorien enthalten.
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