Infos in leichter Sprache nicht abrufbar
Anfrage der SPD-Fraktion: Wie behindertengerecht ist Stades Internetauftritt?
![Menschen mit Behinderung können sich die Internetseite der Stadt Stade ihren Bedürfnissen bereits etwas anpassen | Foto: jab](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2020/10/21/3/406683_L.jpg?1603348916)
- Menschen mit Behinderung können sich die Internetseite der Stadt Stade ihren Bedürfnissen bereits etwas anpassen
- Foto: jab
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jab. Stade. Um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilnahme an der Gesellschaft zu gewährleisten, ist unter anderem ein barrierefreier Zugang zu Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu ermöglichen. Wie es damit in der Hansestadt Stade aussieht, wollte kürzlich die SPD-Fraktion von der Verwaltung wissen.
Die Stadt erklärt, dass einige Maßnahmen zu einem barrierefreien Zugang umgesetzt worden seien. Die Kontraste wurden verstärkt, zudem ist es möglich, die Schrift und Darstellungen mit den gängigen Browsern und den entsprechenden Befehlen zu vergrößern oder zu verkleinern (Windows: „STRG“ und „+“ bzw. "-"; Apple: „cmd“ und „+“ bzw. "-"). Die Inhalte der Internetseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Gerätes automatisch an. Die Vorlesefunktion von Texten und Dokumenten über die Browser wird unterstützt.
Die Verwaltung gibt allerdings an, dass derzeit keine Informationen in leichter Sprache abgerufen werden können. Zudem weist sie darauf hin, dass eine konkrete Umgestaltung bzw. Anpassung der Inhalte an die noch nicht veröffentlichte Verordnung nach Paragraphen 9 ff. des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) noch nicht umgesetzt werden konnte. Die Verordnung soll unter anderem Regelungen zu den technischen Standards, die öffentliche Stellen bei der barrierefreien Gestaltung anzuwenden haben, enthalten. Außerdem geben sie an, ab wann diese Standards anzuwenden sind. Auch zeigen sie an, welche Bereiche und Arten amtlicher Informationen barrierefrei gestaltet werden müssen.
"Auf Nachfrage beim zuständigen niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wurde mitgeteilt, dass die 'Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen' (NBITVO) sich derzeit noch in der internen Abstimmung befinde. Man gehe davon aus, dass die Verordnung in Kürze in Kraft treten wird. Ein Entwurfsstand konnte nicht übermittelt werden", so die Verwaltung weiter. Größere Änderungen sollen zudem mit dem Release der neuen Website aufgenommen werden.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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