Verbesserungen im Steuerrecht
Bund stärkt Ehrenamt und die Vereine
(nw/jab). Zum Internationalen Tag des Ehrenamtes vergangene Woche haben CDU, CSU und SPD beschlossen, im Jahressteuergesetz die steuerfreie Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale anzuheben.
Der Freibetrag für Trainerinnen und Trainer, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen ausüben, sollen von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben werden. Gleichzeitig soll die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht werden. Damit sollen auch diejenigen unterstützt werden, die kein Übungsleiteramt haben, sich aber ehrenamtlich engagieren, wie Schriftführer und Schriftführerinnen oder Kassenwarte von gemeinnützigen Vereinen.
Dazu kommen weitere Verbesserungen für Vereine, wie ein vereinfachter Spendennachweis bei Spenden bis zu 300 Euro, die Erhöhung der Einnahmegrenze auf 45.000 Euro sowie die Abschaffung zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften. Auch die Zwecke Klimaschutz, Freifunk und Ortsverschönerungen werden in den Zweckkatalog aufgenommen.
Der Stader CDU-Bundestagsabgeordnete Oliver Grundmann sagt dazu: „Das Ehrenamt ist der Kitt unserer Gesellschaft. Tag für Tag setzen sich rund 30 Millionen Menschen ehrenamtlich für andere ein.
Gerade in Zeiten von Corona, wenn eine Vielzahl von Helferinnen und Helfern den Aufbau der Impfzentren vor Ort vollziehen, wird deutlich, dass ohne Ehrenamt kein Staat zu machen ist.“
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.