Windparks umfassen 1,7 Prozent der Landkreisfläche
Windkraft im Kreis Stade: Rechtssicherheit fürs Repowering
Der Landkreis Stade ermöglicht die effektivere Nutzung der 14 vorhandenen Vorranggebiete für Windenergie unter anderem durch Repowering. Der Kreistag hat einer entsprechenden Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) zugestimmt, um damit gleichzeitig die Planung rechtlich abzusichern.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte 2017 den „Teilabschnitt Wind“ des Regionalen Raumordnungsprogramms nach verschiedenen Klagen für unwirksam erklärt. Der Beschluss des Kreistages soll nach mehreren Jahren Vorbereitung und intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit die Situation jetzt heilen. Die Unterlagen, die den Abgeordneten vorlagen, umfassen mehr als 3.000 Seiten.
Die 14 Vorranggebiete für Windenergie, die teils aus mehreren Teilflächen bestehen, haben insgesamt eine Größe von 2.139 Hektar. Das Vorranggebiet für den Testwindpark Krummendeich von 86 Hektar Fläche ist dabei nicht mitgerechnet. Auf rund 1,7 Prozent der Landkreisfläche ist damit zurzeit der Bau von Windparks möglich. Berücksichtigt und neu bewertet sind dabei die aus rechtlichen Gründen nicht mit Rotoren bebaubaren Flächen („harte Tabuzonen“ wie Siedlungs- und Naturschutzgebiet) sowie Flächen, die aus eigenem planerischen Ermessen des Landkreises Stade nicht mit Rotoren bebaut werden sollten („weiche Tabuzonen“). Der Kreistagsbeschluss wird jetzt noch dem Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt, damit die Änderung rechtskräftig werden kann.
Derweil bereitet sich das Planungsamt des Landkreises Stade auf neue Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogrammes vor. Diese Anpassungen erfolgen etwa alle zehn Jahre. Während mit dem aktuellen Kreistagsbeschluss die Grundlage für eine effizientere Nutzung der vorhandenen Windenergie-Vorranggebiete im Landkreis Stade gegeben ist, stecken Bund und Land die Ziele für die Nutzung alternativer Energiequellen deutlich höher. Für 2023 rechnen die Planer im Kreishaus mit neuen gesetzlichen Maßgaben auch für die Nutzung der Windkraft, die dann bis 2026/2027 umgesetzt werden müssten. Die Rede ist von einem Flächenbedarf für die Rotoren von mehr als zwei Prozent der Landkreisfläche, damit die für die Energiewende gesteckten Ziele erreicht werden können. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Regionalplanung des Kreistages wird sich daher schon im Frühjahr mit dem nächsten Kapitel „Strom aus Wind“ beschäftigen.
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