Landkreis Stade informiert
Was das neue Chancen-Aufenthaltsrecht bedeutet
![Der Wartebereich der Ausländerbehörde im Kreishaus in Stade | Foto: Landkreis Stade / Daniel Beneke](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2023/01/05/8/546228_L.jpg?1672929355)
- Der Wartebereich der Ausländerbehörde im Kreishaus in Stade
- Foto: Landkreis Stade / Daniel Beneke
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Gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus eine langfristige Bleibeperspektive zu eröffnen – das ist das Ziel des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts, das zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist. Mit der neuen Regelung sollen positive Anreize für die Integration in den Arbeitsmarkt gesetzt und die Lebensplanung für langjährig in Deutschland lebende Menschen soll verlässlicher werden. Dazu müssen sie bestimmte Integrationsvoraussetzungen erfüllen. Der Landkreis Stade stellt im Internet weiterführende Informationen und Formulare zur Verfügung.
Neben der Anpassung der bereits im Aufenthaltsgesetz vorhandenen Aufenthaltserlaubnisse wegen guter bzw. nachhaltiger Integration (§25a und §25b AufenthG), wurde die neue Chancen-Aufenthaltserlaubnis eingeführt (§104c AufenthG). Von dieser können Personen profitieren, die seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekannt haben.
Die Chancen-Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate erteilt und kann nur als Aufenthaltserlaubnis nach §25a oder §25b des Aufenthaltsgesetzes verlängert werden. Innerhalb des 18-monatigen Zeitraums haben die Betroffenen die Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und den Erwerb eines Identitätsnachweises. Können die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllt werden, kann es dazu kommen, dass der Aufenthalt wieder geduldet oder im schlechtesten Fall beendet wird.
Musteranträge für die Erteilung der genannten Aufenthaltserlaubnisse sowie alle erforderlichen Informationen finden Betroffene auf der Internetseite des Landkreises Stade. Die Ausländerbehörde bittet darum, diese einheitlich zu benutzen, um die Prüfung der Anträge zu vereinfachen und zu beschleunigen. Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträgen und der Auslastung der Ausländerbehörde kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Dringende Anfragen sollten möglichst per E-Mail an die Adresse abh@landkreis-stade.de gerichtet werden. Alle Nachrichten werden schnellstmöglich bearbeitet. Sachstandsanfragen per Telefon und wiederholte E-Mail-Zusendungen sollten vermieden werden, da dies zu weiteren zeitlichen Verzögerungen des Verfahrens führen kann.
Redakteur:Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf |
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