Keine Tötung des Altländer Problemwolfes
Wolfsabschuss: OVG Lüneburg erteilt Landkreis Stade eine Abfuhr
Der Altländer Wolf darf nicht geschossen werden: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Beschwerde des Landkreises Stade gegen das vom Verwaltungsgericht (VG) Stade im Juni verhängte Abschussverbot zurückgewiesen. Der Beschluss der Lüneburger Richter vom Donnerstag (5. September) ist unanfechtbar. Stades Landrat Kai Seefried bezeichnet die derzeitige Rechtslage in Sachen Wolf als "Irrsinn". Schafe auf Elbinsel Hahnöfersand gerissenDer Landrat hatte Ende Mai eine Ausnahmegenehmigung...