Landwirte klagten wegen "roter Gebiete"
Richter kippen Teile der niedersächsischen Düngeverordnung
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Ausweisung sogenannter „roter Gebiete“ nach der niedersächsischen Düngevorordnung in der jetzigen Form gekippt. Damit gaben die Lüneburger Richter Klagen von Landwirten recht. Diese hatten sich gegen die Regelung gewehrt, da sie erhebliche Einschränkungen für die landwirtschaftliche Nutzung mit sich brachte. In den „roten Gebieten“, das sind Regionen mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser, gelten verschärfte Düngeregeln. Die Kläger...