Gericht erklärt B-Plan für Bützflether Industrie für ungültig / Kläger "Es war ein Pyrrhussieg"

In Bützfleth stehen die Interessen der Menschen aus den Wohnsiedlungen (unten) den Expansionsplänen der Industriebetriebe an der Elbe (hi.), darunter AOS und Global Castings, entgegen. Hans Schmidt (kl. Foto) hat geklagt Fotos: Martin Elsen/luftbild.fotograf.de/
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Betriebe dürfen mehr Lärm produzieren

tp. Bützfleth. Eigentlich hat Kläger Hans Schmidt (80) erreicht, was er wollte: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärte in der vergangenen Woche den von ihm bemängelten Bebauungsplan für das bestehende Industriegebiet in der Stader Ortschaft Bützfleth für unwirksam. Damit verliert auch die alte, von Schmidt und seinen Mitstreitern von der Umweltschutzorganisation BUND und der "Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie in Bützfleth" als zu schwach erarchtete Lärmschutzregelung ihre Gültigkeit.

Doch am Ende hat er Pech: Statt dass es im Ort jetzt leiser wird, dürfen die im Plangebiet ansässigen Unternehmen Aluminium Oxid Stade (AOS) und Global Castings theoretisch sogar noch mehr Lärm produzieren.

Mit dem betreffenden, im August 2011 und erneut im Dezember 2015 beschlossenen B-Plan hatte die Stadt die Industrieflächen an der Elbe mit Schallgrenzen versehen, um den westlich davon gelegenen Ortsteil Bützfleth vor unzumutbar starkem nächtlichem Lärm zu schützen, gleichzeitig aber der expandierenden Industrie Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Antragsteller Schmidt, dem in Bützfleth ein Wohngrundstück gehört, hatte sein allgemeines Wohngebiet nur unzureichend vor nächtlichem Industrielärm geschützt gesehen.

Zur Begründung führte der Senat aus, dass es nach neuester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig sei, alle als Industriegebiet überplanten Flächen mit Lärmeinschränkungen zu versehen, ohne wenigstens in einem Teilgebiet eine uneingeschränkte industrielle Nutzung zuzulassen. Alle in dem von Schmidt angegriffenen B-Plan festgesetzten Lärmemissionskontingente schließen jedenfalls zur Nachtzeit eine uneingeschränkte Industrienutzung aus. Laut Schmidt billigte das Gericht der Industrie zumindest in einem Bereich vor Ort Lärmspitzen von 70 Dezibel (etwa Lautstärke Schreien, Rasenmäher) zu. Das Fehlen dieser Klausel wurde vom Gericht als fachlicher Mangel kritisiert.

Aktivist Hans Schmidt hat jetzt Grund zur Befürchtung, dass in den rund 500 Meter Luftlinie von der Industrie entfernten Wohnbereichen noch mehr Schall dringt als bisher. Geplant und gebaut wird nun vorerst auf nach Maßgaben des Baugesetzbuches und "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm), die der Industrie generell mehr Lärm zubilligen. Bau-Ingenieur Schmidt, der privat Messungen vornahm und auch das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven damit bemühte, stritt sich mit der Stadt um den Pegel von Geräuschen etwa im Bereich von 40 bis 45 Dezibel (leise Musik; übliche Geräusche in der Wohnung), die bei ihm am Schlafzimmerfenster als störendes "Surren und Brummen" ankommen.

Dass er in dieser Hinsicht summa summarum nichts erreicht hat, stört ihn beinahe weniger, als dass das Gericht ihm bei der Urteilsfindung in seinem eigentlichen Anliegen kaum Gehör schenkte. Neben strengerem Schallschutz fordern die Bützflether Aktivisten seit Jahrzehnten vergeblich die Anpflanzung eines Waldstreifens gegen Staub und Lärm entlang des Deiches.

Seit Beginn des Rechtsstreits vor rund sieben Jahren hat Schmidt nach eigenem Bekunden der Angelegenheit viel Zeit geopfert und mit der Bürgerinitiative, die Spenden sammelte, einige tausend Euro Anwaltskosten ausgegeben: Es sei daher eher ein eher zu teuer erkaufter "Pyrrhussieg". Er will nun die schriftliche Urteilsbegründug abwarten und dann über weitere Schritte nachdenken. Insgesamt strebt er eine einvernehmliche Lösung in friedlichem Gespräch zwischen Bürgern, Industrie, Politik und Verwaltung an.

Diese Haltung nimmt auch der Bützflether Ortsbürgermeister und Stader Vize-Bürgermeister Sönke Hartlef (CDU) ein: Sein Vertrauen in die Industrie, von und mit der ein Großteil der 4.500 Bürger in Bützfleth lebe, sei sehr groß. Bislang habe er viele Beschwerden mit den Verantwortlichen der Industriebetriebe auf dem kurzen Dienstwege regeln können. Sekptisch ist Hartlef indes, ob die Stadt den B-Plan erneut neu auflegt und verweist auf die hohen Kosten und den personellen Aufwand in der "überlasteten Bauabteilung".

Stadtbaurat Lars Kolk dazu: "Die Stadt wird jetzt prüfen, wie zukünftig eine schalltechnische Gliederung des Industriegebietes aussehen könnte. Dabei werde die Verwaltung die "Schützwürdigeit der Siedlungsbereiche angemessen berücksichtigen".

https://www.buergerinitiative-buetzfleth.de

http://www.luftbild.fotograf.de/

In Bützfleth stehen die Interessen der Menschen aus den Wohnsiedlungen (unten) den Expansionsplänen der Industriebetriebe an der Elbe (hi.), darunter AOS und Global Castings, entgegen. Hans Schmidt (kl. Foto) hat geklagt Fotos: Martin Elsen/luftbild.fotograf.de/
Kläger Hans Schmidt | Foto: Schmidt privat
Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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