Heidewasserförderung
Umweltminister Lies soll im Kreistag Stellung beziehen
Zunehmend heißere Sommer mit Trockenheit und Waldbränden, immer mehr Menschen, die im Landkreis Harburg leben sowie die Land- und Forstwitschaft machen die Ressource Wasser wertvoller denn je - auch in der Heide. "Die Ressource Wasser ist ein wichtiges Gut, mit dem man sorgsam umgehen muss. Zusätzlich, zu unserem eigenen Wasserverbrauch für die privaten Haushalte und die Wirtschaft darf Hamburg im Durchschnitt 16,1 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr in unserem Landkreis fördern", erklärt nun erneut der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Heiner Schönecke. Er sieht Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) in der Pflicht, Stellung zu beziehen.
"Wir haben uns in diesem Monat mit Gerhard Schierhorn, dem Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide, getroffen. Er hat uns über die vielfältigen Probleme durch die Wasserförderung und die zunehmende Trockenheit berichtet", erläutert Schönecke.
Der CDU-Landtagskandidat Jan Bauer ergänzt: „Das Thema beschäftigt die Region und das Land länger als ich alt bin und das wird sich in den nächsten Jahrzehnten auch nicht ändern. Wichtig dabei ist aber auch, dass wir eine Verantwortung gegenüber unseren Hamburger Nachbarn haben. Hamburg muss aber verstehen, dass es auch eine Verantwortung für die Region hat.“
Gerhard Schierhorn: „Seit dem Beginn der Förderung haben wir 650 Millionen Kubikmeter Wasser nach Hamburg geliefert. Damit haben wir über die Jahre 300.000 Hamburger mit Wasser versorgt. Der Landkreis Harburg selbst hat nur 250.000 Einwohner. Das wirkt sich auf den Grundwasserspiegel aus, dadurch gelangt auch weniger Wasser in die Flüsse. An einigen Stellen der Seeve und Este ist der Wasserspiegel um ca. 50 Zentimeter gesunken.“
Heiner Schönecke: „Bereits 2013 wurde die Niedersächsische Landesregierung beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung mit Hamburg abzuschließen. Darin sollte neben anderen Punkten auch geregelt werden, dass die Hansestadt Hamburg bzw. die Hamburger Wasserwerke GmbH jährlich einen angemessenen Beitrag in einen Heidewasser-Fonds einstellen und sich die Hansestadt Hamburg bzw. die Hamburger Wasserwerke GmbH verpflichten sollten, Schäden aufgrund der Grundwasserentnahme vollumfänglich auszugleichen. Weiterhin sollte das Geld mit Landkreis und Kommunen verwaltet werden und grundwasserschonende Maßnahmen umgesetzt werden.“
In einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Schönecke wurde mitgeteilt, dass seit dem Jahr 2015 ein weitgehender Konsens über die Inhalte einer Verwaltungsvereinbarung besteht. Die Vereinbarung sollte die Verpflichtung Hamburgs zur Einrichtung eines Fonds, des sogenannten Heidewasserfonds, enthalten.
Die Entscheidung im wasserrechtlichen Verfahren sei unabhängig von der Verwaltungsvereinbarung zu treffen. Die Verwaltungsvereinbarung enthalte Zusatzverpflichtungen, die der Hamburger Senat auf politischer Ebene übernehme.
Es sei völlig unverständlich, dass die Verwaltungsvereinbarung noch immer nicht unterzeichnet ist. Die Begründung, dass die Fördergenehmigung des Landkreises Harburg beklagt würde und das, obwohl die beiden Verfahren – Genehmigung und Vereinbarung - unabhängig voneinander sind. "Seit Oktober 2021 sind die Klagen abgewiesen und trotzdem wurde die Vereinbarung immer noch nicht unterzeichnet. Damit wurden auch keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt“, beklagt Schönecke.
Übereinstimmend stellten Schierhorn, Bauer und Schönecke fest, dass die Problematik nur durch Umweltminister Olaf Lies (SPD) gelöst werden könne. Er müsse jetzt handeln. Es wäre richtig, wenn Lies seine Vorstellungen im Kreistag des Landkreises Harburg darlegen und begründen würde.
Die Geschichte der Heidewasser-Förderung
Im Juni 1974 wurde zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg für die Dauer von 30 Jahren ein Verwaltungsabkommen für die Gewinnung von 25 Millionen Kubikmeter Wasser jährlich abgeschlossen.
Im Jahr 2004 wurde von der damaligen Bezirksregierung eine wasserrechtliche Erlaubnis über 15,7 Millionen Kubikmeter erteilt. Diese Erlaubnis war befristet bis zum Abschluss eines erneuten Bewilligungsverfahrens.
2009 stellten die Hamburger Wasserwerke einen Antrag auf Bewilligung einer Fördergenehmigung. Der Antrag sah eine erneute Bewilligung für eine Laufzeit von 30 Jahren und eine Wassermenge von jährlich 16,6 Millionen Kubikmeter vor.
Bereits im Januar 2010 hat der Landkreis Harburg einige Bestandteile des Antrages kritisch beurteilt, so z. B. die Bedarfsprognose im Hinblick auf demografische, soziologische, ökonomische Annahmen und zum Stichwort „Klimawandel“ das Förderkonzept, das aus Modell- und Pumpversuchen aus 2000 bis 2007 resultierte, und den Vorschlag für das Beweissicherungsverfahren. Zentrale Forderung der Stellungnahme war die Reduzierung sowohl des Förderzeitraumes als auch der Fördermenge, die Belange der Landwirtschaft müssten sichergestellt werden.
Der Landtag hat am 8. September 2010 mit den Stimmen der CDU, der FDP und der SPD eine Entschließung angenommen, welche die wesentlichen Konfliktpunkte umfasste. In der Entschließung des Landtages war die Forderung nach einem finanziellen Beitrag für den Grund- und Oberflächenwasserschutz formuliert worden.
Am 13. Dezember 2013 hat der Landtag auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion eine Entschließung unter der Überschrift „Wasserförderung in der Nordheide: Nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung im Einklang mit Mensch und Umwelt“ angenommen. Darin wurde gefordert:
- die maximale Entnahme pro Jahr zu beschränken,
- nach Ablauf von zehn Jahren in einem neutralen Gutachten zu klären, ob ein verringerter Wasserbedarf eine Verminderung der Förderung zulässt,
- die laufenden Beweissicherungsmaßnahmen um ein engmaschiges Monitoring zu ergänzen,
- dass die Hansestadt Hamburg bzw. die Hamburger Wasserwerke GmbH jährlich einen angemessenen Beitrag in einen Heidewasser-Fonds einstellen,
- sich die Hansestadt Hamburg bzw. die Hamburger Wasserwerke GmbH verpflichten sollten, Schäden aufgrund der Grundwasserentnahme vollumfänglich auszugleichen.
Nach einem umfangreichen Verfahren mit verschiedenen Gutachten und Abwägung hatte der Landkreis Harburg als untere Wasserbehörde Hamburg Wasser im April 2019 die neue Fördergenehmigung als gehobene Erlaubnis erteilt. Danach darf das Unternehmen bis zum Jahr 2048 im Mittel 16,1 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr zum Zweck der Trink- und Brauchwasserversorgung aus 38 Förderbrunnen fördern. Die jährliche Gesamtentnahmemenge darf 18,4 Millionen Kubikmeter nicht überschreiten.
Neben Hamburg Wasser hatten vier private Grundeigentümer, die Klosterkammer Hannover als weitere Eigentümerin sowie der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz aus ökologischen Gründen gegen die bestehende Regelung geklagt. Die Klagen wurden allesamt abgewiesen und der Landkreis Harburg in seiner Rechtsauffassung bestätigt.
Bis heute entrichtet Hamburg Wasser für die geförderte Menge eine Wasserentnahmegebühr, den sogenannten Wassercent. Die jetzt vorhandenen Regelungen, mit dem Aufkommen aus der Wasserentnahmegebühr Ausgleiche zu schaffen, sind für die Nordheide nach Ansicht vieler Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht ausreichend. Bei den Projekten, die mit dem Wassercent gefördert werden, handelt es sich häufig um landesweite Programme, die nur in Teilen im Landkreis Harburg umgesetzt werden. Die Wasserentnahmegebühr aller Wasserförderer aus dem Landkreis Harburg beläuft sich auf ca. 1,6 Millionen Euro pro Jahr, wobei die Fördermaßnahmen, die direkt in den Landkreis fließen, aktuell ca. 800 000 Euro ausmachen.
Hamburg Wasser zahlt in den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg Gewinne und Gebühren in Höhe von ca. 30 Millionen Euro pro Jahr. Die langfristigen Auswirkungen des Abpumpens des Heidewassers und der zukünftige Bedarf müssen dazu führen, dass die möglichen Veränderungen direkt in der Region ausgeglichen werden und dort entschieden werden. Die Region umfasst nicht nur den Landkreis Harburg, sondern auch Teile des Heidekreises und des Landkreises Lüneburg.
Im Juli dieses Jahres wurde in der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Abgeordneten André Bock und Heiner Schönecke mitgeteilt, dass seit dem Jahr 2015 ein weitgehender Konsens über die Inhalte einer Verwaltungsvereinbarung besteht. Die Vereinbarung sollte die Verpflichtung Hamburgs zur Einrichtung eines Fonds, des sogenannten Heidewasserfonds, enthalten. Die Entscheidung im wasserrechtlichen Verfahren sei unabhängig von der Verwaltungsvereinbarung zu treffen. Die Verwaltungsvereinbarung enthalte Zusatzverpflichtungen, die der Hamburger Senat auf politischer Ebene übernehme.
Mit Enttäuschung haben die Abgeordneten die Antwort des Umweltministers Olaf Lies und seines Ministeriums zur Kenntnis genommen.
Die Abgeordneten haben die Antwort zum Anlass genommen, Minister Olaf Lies einen persönlichen Brief zu überreichen. Sie bitten den Minister die Gespräche mit Hamburg zur Chefsache zu machen und sich für die Menschen in den betroffenen Landkreisen einzusetzen. Er habe dabei die volle Unterstützung des Niedersächsischen Landtages und ganz besonders die der CDU-Fraktion. (bim/nw).
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