Achtung, Strafzettel
Knöllchen-Falle in Winsen

- Auch sonntags werden auf einigen Parkplätzen Knöllchen verteilt
- Foto: Anika Werner
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Liebe Leserinnen und Leser,
es gibt diese kleinen Dinge im Leben, die man gerne vorher gewusst hätte – bevor es teuer wird. Gerhard Schwarz, ein Leser dieser Kolumne, hat das leider auf die harte Tour erfahren.
Er besuchte den traditionellen Faslamsumzug in Winsen und suchte, wie viele andere, einen Parkplatz. Er sah die Hinweise auf Parkmöglichkeiten rund um den Bahnhof, entschied sich für den nahegelegenen Discounter-Parkplatz – und genoss anschließend den Umzug. Doch die Freude war getrübt, als er nach ein paar Stunden zu seinem Auto zurückkehrte: Ein Strafzettel über 35 Euro klebte hinter dem Scheibenwischer.
Womit er nicht gerechnet hatte: Die Parkzeit ist dort streng limitiert – 90 Minuten, auch sonntags. Eine Kamera überwacht den Parkplatz lückenlos, und wer die Zeit überschreitet, wird gnadenlos zur Kasse gebeten.
Nun kann man natürlich argumentieren, dass der Parkplatz für Kunden des Discounters gedacht ist und nicht für Pendler oder Besucher von Veranstaltungen. Und ja, das ist verständlich. Aber dass auch an einem Sonntag, wenn der Discounter gar nicht geöffnet hat, so rigoros kontrolliert wird – das dürfte für viele eine Überraschung sein.
Da am kommenden Wochenende der verkaufsoffene Sonntag in Winsen ansteht, möchte ich diese Geschichte zum Anlass nehmen, um eine kleine Erinnerung mitzugeben: Achten Sie darauf, wo Sie parken und wie lange Sie dort stehen dürfen, damit es nicht unnötig teuer wird. Das Geld lässt sich viel besser in die tollen Angebote investieren, die am Sonntag in der Innenstadt auf Sie warten.
Beste Grüße, Anika Werner
Redakteur:Anika Werner aus Winsen |
Beim besten Willen, ich kann nicht erkennen, wo hier die Falle sein soll.
Auf den Schildern sind die Regeln eindeutig zu lesen.
Alleine auf dem Bild kann ich FÜNF ! von diesen Schildern erkennen.
Das Parkhaus am Bahnhof Winsen ist nur wenige Laufminuten entfernt, dort hätte Herr Schwarz gegen eine geringe Gebühr parken können.
Herr Schwarz hat sich bewusst entschieden, auf diesem Parkplatz zu parken. Vermutlich in der Erwartung kostenlos davonzukommen.
Jetzt muss er mit den Konsequenzen seiner bewussten Entscheidung leben.