Landkreis Harburg
Sind Blitzer auf Privatgrundstücken erlaubt?
Der mobile Blitzanhänger des Landkreises Harburg sorgte Anfang dieser Woche für eine heftige Debatte, weil das Gerät auf einem Privatgrundstück an der Hamburger Straße in Buchholz abgestellt worden war und von dort aus Jagd auf Raser machte (das WOCHENBLATT berichtete).
Getarnte Radarfallen auf Privatgrundstück
Dabei ist der Standort kein Einzelfall. Immer wieder parkt der Landkreis seine Blitzerautos auf Privatgrundstücken, um Raser zu erwischen. Zwei Beispiele: Am Altenheim an der Soltauer Straße in Buchholz wird ein sogenanntes Dreibein immer wieder zwischen den Mülltonnen am Gartenzaun aufgestellt. Der Caddy selbst, parkt gut versteckt auf dem Grundstück. Genauso ist es auch an der Osttangente in Winsen: Radarkamera steht gut getarnt am Straßenrand, Radarwagen "versteckt" sich auf einem Grundstück.
Aber darf der Landkreis überhaupt von fremden Grundstücken herunterblitzen? "Eindeutig ja", versichert Sprecher Andres Wulfes. So lange die Kamera richtig ausgerichtet ist, sei es egal, wo sie stehe. Da gebe es keine gesetzlichen Regelungen. "Wichtig ist nur, dass der Grundstückseigentümer der Aufstellung zustimmt." Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der Blitzer entfernt werden. Und, was Wulfes allerdings nicht erwähnt, ist die Tatsache, dass der ungeliebte Blitzeranhänger auf Privatgrundstücken vor Spayer-Attacken geschützt ist, die ihm sonst an anderen Standorten regelmäßig widerfahren.
Wichtig für erwischte Autofahrer: Selbst wenn der Blitzer zu unrecht auf dem Grundstück stand, ist nach aktueller Rechtsprechung ein Bußgeldbescheid zulässig und kann nicht mit der Begründung des verbotenen Standortes angegriffen werden.
Dass ein Blitzer aber wieder entfernt werden muss, sei eine Seltenheit, so Wulfes weiter. "Viel mehr rufen uns viele Bürger an und bieten ihr Grundstück als Standort an, da vor ihrer Tür sehr oft gerast werde", erklärt der Sprecher. "Wir stellen unsere Radarmessgeräte aber nicht wahllos auf, sondern ausschließlich an Gefahrenstellen."
Auch dem Gerücht, dass Bürger, die ihr Grundstück gegen Bezahlung zur Verfügung stellen, erteilt Wulfes eine Absage: "Wir zahlen den Leuten nicht einen Cent."
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