Wahlprüfung
Erzwingen Kläger eine Neuwahl in Niedersachsen?

André Bock, CDU-Innenpolitiker aus Winsen, ist Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses des Niedersächsischen Landtags | Foto: Markus Schwarze
  • André Bock, CDU-Innenpolitiker aus Winsen, ist Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses des Niedersächsischen Landtags
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Muss die Wahl des Niedersächsischen Landtags vom 9.Oktober wiederholt werden? Mit insgesamt zehn Wahlanfechtungen versuchen Kläger eine Neuwahl zu erreichen. Sie werfen der AfD vor, bei der Aufstellung ihrer Listenkandidaten - und kandidatinnen gegen das Verfassungsrecht verstoßen zu haben. Die Verstöße seien ihrer Auffassung nach so erheblich, dass sie eine Neuwahl des gesamten Parlaments zur Folge haben müssten. Die Einspruchsfrist endet am 16. Dezember. 

Bei der Prüfung der Anfechtungen nimmt ein Parlamentarier aus dem Landkreis Harburg eine wichtige Rolle ein: Der Landtagsabgeordnete André Bock (CDU) aus Winsen ist Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses des Niedersächsischen Landtags. Normalerweise findet diese Aufgabe wenig Beachtung in der Öffentlichkeit. Zwei- oder dreimal in einer Legislaturperiode trete der Wahlprüfungsausschuss üblicherweise zusammen, sagt André Bock. Aber wegen der Möglichkeit einer Neuwahl in Niedersachsen ist das Medieninteresse am Ausschussvorsitzenden in diesen Tagen groß.

Voraussichtlich Ende März 2023 werden die Ausschussmitglieder zusammenkommen und die Vorwürfe prüfen, weicht André Bock Fragen nach den Chancen der Wahlanfechtungen aus. Entscheidend seien die Stellungnahmen, die zuvor die Landeswahlleiterin und Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) abgeben werden. Darin wird es um verfassungsrechtliche Bewertungen gehen, sagt André Bock, der selbst kein Jurist ist. 

Sollten weder die Landeswahlleiterin, der Innenminister oder die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses zu den Ergebnis gelangen, dass die behaupteten Mängel bei der AfD-Listenaufstellung rechtlich eine Neuwahl erfordern, bliebe den Klägern noch, den Niedersächsischen Staatsgerichtshof anzurufen.

Wegen Fehlern bei der Kandidatenaufstellung kam es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher ein einziges Mal zu der Neuansetzung einer Landtagswahl - zwei Jahre nach der Wahl zur Hamburger Bürgerschaft von 1991. Damals hielten die Hamburger Verfassungsrichter das undurchsichtige Verfahren bei Nominierung der Kandidaten im CDU-Landesverband für so erheblich, dass sie eine Neuwahl verfügten. Die Wahlwiederholung zum Berliner Abgeordnetenhaus im nächsten Jahr hat andere Gründe, nämlich Mängel bei der Durchführung der Wahl. 

In seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter und innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion habe sich André Bock bei Parlamentariern und Juristen zu der Frage nach der Wahrscheinlichkeit einer Wahlwiederholung umgehört. Die Juristen, sagt er, seien nicht zu der Einschätzung gelangt, die Wahl in Niedersachsen müsse wiederholt werden.

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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