Fahrstuhl-Messerstecher: Staatsanwaltschaft will Unterbringung in der Psychiatrie

Der 26-Jährige ist nach Meinung der Staatsanwaltschaft schuldunfähig aber gefährlich | Foto: Facebook
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tk. Buxtehude. Schuldunfähig aber gefährlich: Völlig grundlos hatte der Täter (26) zugestochen. Er tötete am 31. Oktober ohne erkennbaren Grund einen 61-Jährigen in einem Fahrstuhl in Buxtehude. Der Enkel (5) des Opfers musste die Bluttat mit ansehen. Die Staatsanwaltschaft Stade hat jetzt beim Landgericht Stade ein Sicherungsverfahren beantragt. "Ziel ist die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus", sagt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Die Ermittlungsbehörde ist überzeugt, dass der 26-Jährige an einer erheblichen psychischen Erkrankung leidet. Weil er infolgedessen nicht schuldfähig ist, kann er nicht für die Tat bestraft werden.
Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass von dem Mann eine so große Gefahr ausgeht, dass er unbedingt in der Psychiatrie untergebracht werden muss.

Der 26-Jährige ist nach Meinung der Staatsanwaltschaft schuldunfähig aber gefährlich | Foto: Facebook
In diesem Hochhaus an der Schröderstraße ereignete sich die Bluttat | Foto: ab
Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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