Kommentar zum Schulhof-Vergewaltiger-Urteil: Mehr Kontrolle notwendig
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Die Frage, wie lange ein Täter für zwei Vergewaltigungen ins Gefängnis muss, hat das Landgericht Stade im Fall des Buxtehuder Schulhof-Vergewaltigers mit sieben Jahren Haft beantwortet. Über dieses Strafmaß wird diskutiert. Auf der Straße und in sozialen Netzwerken. "Viel zu wenig", sagen manche.
Über ein Urteil lässt sich immer - besonders unter Nicht-Juristen - trefflich streiten. Nachdenklich stimmt mich nicht das Strafmaß, sondern etwas anderes: Ein junger Mann, bislang unauffällig, begeht - wenn auch unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol - zwei außergewöhnlich brutale Taten, zeigt sich gänzlich unempfindlich für das Leiden seiner Opfer. Selbst sein Verteidiger bezeichnete die Vergewaltigungen als "monströs".
Das Gericht folgt in seinem Urteil dem Gutachter: Von Pascal D. werde wohl keine Gefahr mehr ausgehen. Darum greift die von der Nebenklage geforderte Sicherungsverwahrung nicht. Auch nicht der Antrag, zumindest den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ins Urteil zu schreiben. Dann wäre der junge Mann nach Haftende noch einmal begutachtet worden. Das wird jetzt nicht geschehen. Und das finde ich falsch.
Wenn selbst die Staatsanwaltschaft nicht von der Ungefährlichkeit des Mannes zu einhundert Prozent überzeugt ist, wäre eine Begutachtung nach Haftende meiner Meinung nach zwingend notwendig. Schlimmer noch: Bei guter Führung könnte Pascal D. in ungefähr in fünf Jahren freikommen. Der junge Mann hat zwar angekündigt, dass er während der Haft eine Therapie machen wolle. Ob er sich aber tatsächich in Therapie begibt und ob diese etwas bewirkt, bleibt fraglich.
Dass unser Rechtssystem die Resozialisierung eines Straftäters in den Mittelpunkt stellt, ist ohne jeden Zweifel richtig. Manchmal ist der Schutz des Volkes bei einem Urteil im Namen des Volkes aber genauso wichtig. Mehr Kontrolle wäre in diesem konkreten Fall zwar auch kein Garant für die Verhinderung einer Wiederholungtat, böte wohl aber allen Frauen, denen Pascal D. nach Haftende begegnen wird, ein Quäntchen mehr Sicherheit.
Was wir nicht vergessen sollten: Sieben Jahre Haft machen die Taten nicht ungeschehen und sind auch keine Entschädigung für die beiden Opfer. Kein Strafmaß dieser Welt kann den sogenannten "Rechtsfrieden" nach so einer Tat wieder herstellen. "Den Frauen geht es sehr, sehr schlecht", sagt die Strafverteidigerin Katrin Bartels, die eines der Opfer vertreten hat.
Tom Kreib
Redakteur:Tom Kreib aus Buxtehude |
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