Prozess vor dem Amtsgericht Buxtehude wegen versuchter Vergewaltigung
Mit Handschellen rein, als freier Mann raus
![Freispruch vor dem Amtsgericht Buxtehude Foto: tk](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2019/08/16/8/351008_L.jpg?1565943331)
- Freispruch vor dem Amtsgericht Buxtehude Foto: tk
- hochgeladen von Tom Kreib
Täterfoto ist nicht mit Angeklagten identisch tk. Buxtehude. Zum Prozess-auftakt wurde der Angeklagte A. (30) in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Er saß seit Mai in Untersuchungshaft. Das Buxtehuder Amtsgericht verließ er aber als freier Mann. Der seit 2015 in Deutschland lebende Sudanese war wegen versuchter Vergewaltigung angeklagt. Das Opfer, das als Zeugin aussagte, war sicher: Der Angeklagte sei nicht mit dem Mann identisch, den es auf Fotos bei der Polizei identifiziert hatte. "Das sind zwei Personen", sagte die Frau.
Die Tat ereignete sich im Oktober 2017 in Horneburg. Der Täter belästigte die 51-Jährige zuerst auf dem Bahnhof und drängte sie anschließend auf eine Parkbank und wollte sie vergewaltigen. Das Opfer setzte sich aber mit einem Schlag gegen den Kehlkopf des Sextäters zur Wehr, der daraufhin flüchtete.
Der Angeklagte blieb auch bei mehrfachen Nachfragen durch das Schöffengericht dabei: Er war es nicht. Zur Tatzeit sei er nicht in Horneburg, sondern in Hannover bei Freunden gewesen. Richter Erik Paarmann regte gegenüber dem Verteidiger an, dass es bei einem Geständnis bei einer Bewährungsstrafe bleiben könnte. Der Angeklagte hielt nach einer kurzen Beratung mit seinem Anwalt aber daran fest, dass er nichts mit der versuchten Vergewaltigung zu tun habe.
Ein Überraschungszeuge beim Prozess, ein junger Mann, ebenfalls aus dem Sudan, erklärte dem Gericht, dass er vermutlich gewusst hätte, wenn A. eine solche Tat begangen hätte. "Darüber hätte er gesprochen." Der junge Mann, der sehr gut Deutsch spricht und eine Ausbildung macht, hat den Angeklagten beim Lernen unterstützt. "Lernen und Deutsch fallen ihm schwer." So konnte sich A. auch nur über einen Dolmetscher verständigen.
Dass schließlich auch die Staatsanwaltschaft, wie der Verteidiger, einen Freispruch forderte, war den Aussagen des Opfers geschuldet. Unstrittig war, dass das Foto, das die Frau bei der Polizei gesehen hatte, den jetzt angeklagten Mann zeigt. Das Opfer war aber vor Gericht überzeugt, dass der Mann auf der Anklagebank nicht der Täter gewesen sein kann. "Wir müssen uns auf diese Aussage verlassen", so Richter Erik Paarmann.
Redakteur:Tom Kreib aus Buxtehude |
|
Webseite von Tom Kreib | |
Tom Kreib auf Facebook | |
Tom Kreib auf Instagram | |
Tom Kreib auf YouTube |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.