Prozess wegen Kindesmissbrauchs: Muss das junge Opfer aussagen?
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- Der Angeklagte leugnet die Tat bislang
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Kindesmissbrauch: Anwalt des Angeklagten will Mädchen vernehmen
tk. Stade. Er könne sich nicht erinnern, er könne das nicht gewesen sein. Das sagte der Angeklagte (39) beim Prozessauftakt vor wenigen Wochen vor dem Landgericht Stade. Ihm wird schwerer sexueller Missbrauch eines Mädchens (damals 5) sowie der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen.
Für Entsetzen sorgte jetzt der Antrag seines Verteidigers: Das Opfer des mutmaßlichen Sexualstraftäters soll vor Gericht erscheinen und aussagen (das WOCHENBLATT berichtete). Besonders in Drochtersen, dort wohnten mutmaßlicher Täter und Opfer, war die Empörung groß. Die Familie des Opfers ist inzwischen aus Drochtersen weggezogen.
Muss das Kind seinem mutmaßlichen Peiniger wirklich gegenübertreten? Muss es trotz einer Vernehmung auf Video, die im Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt wurde, aussagen? Die Staatsanwaltschaft verneint das auch jetzt ausdrücklich. Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas: "Wir halten das nicht für notwendig". Der Sprecher der Staatsanwaltschaft fügt hinzu: "Der Täter ist in unseren Augen auch ohne eine weitere Vernehmung des Kindes überführt."
Letztendlich wird das Gericht über den Antrag des Verteidigers entscheiden. Vorher soll das Mädchen begutachtet werden. Zentrale Frage: Ist das zumutbar? Das Kind wird im Prozess von der Bremer Strafverteidigerin Britta von Döllen-Korgel vertreten. "Ich gehe nicht davon aus, dass es zu einer Aussage kommen wird", erklärt sie gegenüber dem WOCHENBLATT. Das Mädchen sei traumatisiert und damit nicht vernehmungsfähig.
Prozess-Insider bewerten den Antrag auf Vernehmung des Mädchens auch als eine Art Verzweiflungstat der Verteidigung. Der Angeklagte hat im Verlauf des Verfahrens bislang weder Einsicht noch Reue gezeigt. Wenn das Gericht von seiner Schuld überzeugt sein sollte, droht eine hohe Strafe. Zumal der Angeklagte wegen Vergewaltigung einer Frau bereits im Gefängnis saß. Was sich unter Umständen strafmildernd hätte auswirken könnte, nämlich dem Opfer eine Vernehmung zu ersparen, hat sich mit dem Antrag auf Zeugenvernehmung erledigt.
Redakteur:Tom Kreib aus Buxtehude |
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