Noch mal glimpflich davongekommen
Strafe auf Bewährung nach Drogendeal mit Minderjährigen

tk. Buxtehude. Wer Drogen verkauft, muss mit einer Strafe rechnen. Wer Drogen an Minderjährige verkauft, kann sogar noch härter bestraft werden. In Buxtehude stand der 27-jährgie Angeklagte T. vor dem Schöffengericht am Amtsgericht. Außer einer Bedrohung wurden ihm drei Fälle von Drogenweitergabe an Jugendliche vorgeworfen. Er bekam als Quittung dafür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Dem Urteil ging eine Verständigung von Richterin, Verteidiger und Staatsanwalt über den möglichen Strafrahmen bei einem Geständnis von T. voraus.

Der räumte kurz und knapp ein, einem Jugendlichen für 70 Euro Kokain verkauft und Marihuana an eine 15-Jährige weitergegeben zu haben. Dass er gemeinsam mit zwei minderjährigen Mädels Kokain konsumiert haben soll, wurde nicht weiter verfolgt. Jetzt wolle er sich auf seinen Job konzentrieren und nichts mehr mit Drogen zu tun haben, versicherte T. der Richterin und den beiden Schöffen. Auch der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte jetzt "unter positiven Umständen" lebe und die Strafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dem schloss sich Ts. Verteidiger an und die Richterin gab dem Mann in ihrer Urteilsbegründung mit auf den Weg: "Wir wollen Sie hier nicht wiedersehen."

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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